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Andreas Ulrich Mayer, Gerard van Swieten: Abhandlung des Daseyns der Gespenster, nebst einem Anhange vom Vampyrismus

fol. 148. schreibet: daß er auf die öftere Erscheinungen, welche zu unsern Zeiten den Weibern nach ihrer Aussage geschehen sollen, wenig halte, weil erscheinende Seelen sich sehr selten den heiligen Vätern, und sonst an Heiligkeit berühmten Männern gezeiget, und mit diesen einen sichtbaren Umgang hatten. Zweytens: daß man sich von dem Einwurf: es ist die gemeinste Meinung, daß Gespenster erscheinen können, nicht möge irre machen lassen. Es hat zwar der Machtspruch in den vorigen Jahrhunderte vielen Nachdruck gehabt; in diesem Jahrhunderte aber ist sein Gewalt sehr vermindert worden. Man schwöret nicht mehr auf die Worte seines Lehrers, man ist von der Sklaverey des Ansehens errettet, und ich kenne Gelehrte, die sich den Wahlspruch erwählet: Nullius addictum jurare in verba Magistri, ja der beliebte Abt Terasson macht in seiner Philosophie die Anmerkung und saget: Man will so gar sagen, daß derjenige, welcher in seinem 30sten Jahre noch nichts anders in sich findet, als die Begriffe seiner Lehrer, sehr befürchten muß, daß er nie ein kluger Mensch werden darfte. Mit dieser schönen Lehre thue ich meine Gedanken rechtfertigen, die ich über die Frage: ob das Daseyn der Gespenster aus der Vernunft erwiesen werden könne, dem Leser vorgeleget habe. Ich schmeichele mir, daß ich nicht übel gedacht habe, weil die Kunst zu denken sich auf den Satz gründet: daß man die Untersuchung dem Vorurtheile, und die Vernunft dem Ansehen vorziehe.

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Andreas Ulrich Mayer, Gerard van Swieten: Abhandlung des Daseyns der Gespenster, nebst einem Anhange vom Vampyrismus. , Augsburg 1768, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Abhandlung_des_Daseyns_der_Gespenster.djvu/063&oldid=- (Version vom 12.12.2020)