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gehemmt, und zum Schaden des ganzen Publicums eingeschläfert werde.

ad §. 12.

Dieser Absatz redet von der Beamtenclasse. Ich verstehe hier geistliche und weltliche Beamte, wie sie auch der Verfasser anführt. Beyden werde ich das Wort reden, ich werde aber auch Wahrheiten beyrücken, die nicht ein jeder gerne hören wird.

Der Arbeiter ist seines Lohns wehrt, ist mein erster natürlicher Hauptsatz. Ein Arbeiter im Staatsfach muß eine honette Belohnung haben. Geschiehet dieses nicht, so muß der Staatsbeamte entweder a) ein schmutziges, schmachtendes Leben führen, oder b) Schulden machen, oder c) im Receß stecken bleiben, oder endlich d) es seinen Amtsbefohlenen abstehlen. Welcher Herr also seine Beamten nicht hinlänglich zahlt, hat sich alle den Unfug selbst beyzumessen, der aus dem geringen Gehalt herrühret. Auf seinem Gewissen liegen alle Folgen, die sich auf die eine oder die andere Art daher leiten. Auf ihm liegen die Folgen der Verachtung, die das demüthigende Leben eines Beamten nach sich ziehet, der