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Die Kirche des ehemaligen Cistercienser Nonnenklosters Porta coeli. 259


Jahre 1748 das Conventsgebäude vollendet, der Glockenthurm mit Kupfer gedeckt, das Wirthshaus vor dem Klosterthore und das Provisorat nebst der Apotheke neu aufgebaut waren. Überdies wurden kostbare Messgewänder angeschafft, der grösste Theil der Schulden getilgt und eine bedeutende Summe zur Auszahlung mehrerer vom Grafen Serenyi erkauften Güter erspart. Nicht unerwähnt darf bleiben, dass Beatrix mit entschiedenem Erfolge ausführte, was von den Äbtissinnen im 16. Jahrh. vergeblich angestrebt worden war, nämlich die Lostrennung des Stiftes von der geistlichen Jurisdiction des Pater Abbas zu Welehrad. Dieselbe wählte nämlich keinen von dem Welehrader Abte präsentirten Candidaten zum Propste ihres Klosters (dem nebst einigen Caplänen die Ausübung der kirchlichen Functionen oblag) und unterordnete ihr Kloster, trotz allen Einwendungen und Klagen des Abtes zu Welehrad, dem Generalvicar des Cistercienserordens und Abte zu Sedlec in Böhmen. Nach dem Tode der Äbtissin Beatrix (im Jahre 1749), die nicht blos eine kluge Haushälterin, sondern auch eine ausgezeichnete Schönschreiberin gewesen[1], strebten auch ihre Nachfolgerinnen den Grundbesitz des Stiftes durch neue Ankäufe zu vermehren und die Localitäten des Convents durch neue Anbaue zu erweitern.

Wiewohl diese Auslagen das Stift nöthigten zu bedeutenden Anleihen die Zuflucht zu nehmen, so standen die letzteren doch nicht im Missverhältnisse mit den ansehnlichen Einkünften des Klosters, welches im Jahre 1754 die hinreichenden Subsistenzmittel für 60 Nonnen, die höchste Zahl der Conventsmitglieder, welche nach der kaiserlichen im selben Jahre erlassenen Verordnung dem Kloster bewilliget worden, ausgewiesen hatte.

Um das Jahr 1766 liess die Äbtissin Gottharda mit grossem Aufwande den prachtvollen neuen Hochaltar wie auch die Seitenaltäre errichten. Der letzte wichtige Act in den Annalen des Klosters fand im Jahre 1777 Statt, wo zum Behufe der Errichtung des Brünner Bisthumes das Stift zu Tišnowic auf sein uraltes Präsentationsrecht zur Propstei auf dem Brünner St. Petersberg Verzicht leistete, und dafür das Recht zur Präsentation zweier Domherrnstellen zu Brünn erhielt. Bald darauf schlug die letzte Stunde des Cistercienser-Stiftes Porta coeli. In Folge des kaiserlichen Decretes vom 8. März 1782 wurde am 19. desselben Monats das Kloster zu Tišnowic aufgehoben, worauf die 45 Nonnen und die 7 Laienschwestern secularisirt wurden. Die letzte Äbtissin des Stiftes, Sapientia Lojkowá von Lojek, kehrte in ihr Vaterland Böhmen zurück, wo sie, wahrscheinlich aus Gram, zu Teinic an der Elbe im selben Jahre starb. – Der Metallwerth der Kirchenkleinodien und der prachtvollen Messgewänder, die aus dem Kloster weggeführt wurden, betrug nach der damaligen überaus niedrigen Schätzung weit über 10,000 Gulden, woraus man auf den reellen Werth dieser Gegenstände, die grösstentheils in fremde profane Hände geriethen, schliessen kann.

Die ausgedehnten Besitzungen des Klosters wurden dem Freiherrn Wilhelm von Mundi anfangs in Erbpacht überlassen, sodann aber im Jahre 1799 vollends verkauft; die Herrschaft Tišnowic gelangte endlich im Jahre 1821 durch Kauf in den Besitz des k. k. Kämmerers und Majors Friedrich Freiherrn von Wittinghof, genannt Schell von Schellenberg, dessen Witwe Freifrau Ludovica gegenwärtig Besitzerin jener Güter und Patronin der Mariä-Himmelfahrtskirche im Vorkloster Tišnowic ist[2].


  1. Von ihrer Hand ist ein schönes Todtenmessbuch bei der Tišnowicer Localkirche und ein zweites bei der Kirche des Dorfes Aujezd geschrieben (Dr. Joh. Bíly im Morawan 1854, Seite 40).
  2. Zur Vervollständigung dieser historischen Skizze mögen die Namen der Äbtissinnen der Porta coeli, wie sie in gleichzeitigen Urkunden, alten Handschriften und auf Grabsteinen vorkommen, nach Wolny’s Angaben angeführt werden. Im Jahre 1256 Elisabeth; [260] 1257 Katharina v. Rosenberg-Neuhaus, Mitstifterin des Nonnenklosters Frauenthal in Böhmen; 1264 und 1278 Elisabeth II.; 1283 und 1287 Anna; 1293 und 1298 Gertrud (Gutta); 1305 Anna II.; 1309 Bohuslava; 1328 Agnes; 1333 Bohuslava II. († 1336. Grabstein ehemals in der Stiftskirche); 1340 und 1345 Adelheid; Kunegund, † 1365; 1378 Agnes II.; 1406 und 1412 Elisabeth III.; Katharina II.; seit 1412 bis 1447 während der hussitischen Stürme kommt nicht die geringste auf eine Äbtissin jenes Stiftes sich beziehende Andeutung vor. 1447 Elisabeth IV., † 1465 (Grabstein); 1466 Johanna v. Penčin, † 1495 (Grabstein); 1498 Margaretha v. Lomnic, † 1504 (Grabstein); 1508 Katharina v. Kowačow, † 1510 (Grabstein); Benigna v. Baworow, † 1514 (Grabstein); 1516 Apollonia v. Boskowic, † 1540; Elisabeth v. Doubravic, † 1540 (Grabstein); 1541 Kunigund (Kunka) Konicka v. Šwabenic, † 1544 (Grabstein); 1544 Barbara, Konicka v. Šwabenic. † 1559; 1560 Ludmila v. Dubenky, † 1566; 1567 Margaretha Drahanowska v. Penčin; 1572 Elisabeth Březanska v. Paitzelsdorf, † 1582 (Grabstein); 1584 Margaretha Skorberowna (Tišnowska), † 1587; Katharina Scholastica; 1588 Agnes Kutinska v. Kutna, abgesetzt 1599 (unter dieser und den drei vorhergehenden Äbtissinnen Wirren und Unordnungen im Stifte); 1599 Anna v. Kremsier, † 1607 (Grabstein); 1608 Ursula v. Nicolsburg, † 1616; 1617 Kunigund Scheichenbein v. Komořan. † 1624; in demselben Jahre Magdalena Gulda, † 1625; Maria Anna Skrimiřská von Pilsenburg, gewählt 1625, † 1653; Ursula Gamsa, gewählt 1653, † 1688; Theresia Nimiš v. Nimiš, gewählt 1688, † 1713; Benigna Deblin v. Deblin, gewählt 1713, † 1732; 1733 Rosalia Winterschin, † 1738; Beatrix Sazawska, gewählt 1738, † 1749; Maximiliana Scholtz, † 1749; Concordia Hübner, gewählt 1750. † 1763; Cäcilia Fundulus, gewählt 1763, † 1764; Gottharda v. Putrani, † 1766; in demselben Jahre gewählt Sapientia Lojkowa v. Netky. geboren zu Krehleb in Böhmen, starb bald nach der im Jahre 1782 erfolgten Aufhebung des Klosters. — Die zumeist aus den Cistercienser Ordensklöstern Böhmens und Mährens aufgenommenen Pröpste zu Tišnowic sind nicht so vollständig bekannt als die Äbtissinnen; ein Verzeichniss derselben, in so weit es sich zusammenstellen liess, findet man in Wolny’s oft angeführtem Werke, I. Band. 2. Abtheilung, Seite 355.