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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

sollen, die Lehren genau zu bezeichnen, an denen man auf einem Concil unter allen Umständen festzuhalten entschlossen war, fiel allerdings für die Fürsten der Grund weg, sich für dieselben zu entscheiden. Sollten die Artikel aber zugleich den andern Endzweck haben, den Melanchthon angibt, den, sich zu vergewissern, ob man auch unter sich einig sei, so sieht man doch nicht recht ein, warum die Fürsten von diesen Artikeln Umgang genommen haben. Vielleicht haben sie es gethan, weil sie die Constatirung eines dissensus mit den Oberdeutschen vermeiden wollten, vielleicht aber auch hat nur Melanchthon den Artikeln zugleich diesen andern Endzweck beigelegt, und haben die Fürsten, und hat insbesondere der Kurfürst von Sachsen den Endzweck der Artikel nur darin gesehen, dass sie zur Vorlage auf dem Concil, falls man dieses beschicke, dienen sollten. In diesem Fall erklärt sich, warum man jetzt von den Artikeln absah. Nur das Eine hielt man jetzt noch für nothwendig, um die Ablehnung des Concils zu rechtfertigen, in einer besonderen Schrift sich über die päpstliche und bischöfliche Gewalt auszusprechen. Das geschah in dem tractatus de potestate et primatii papae, zu dessen Abfassung Melanchthon von dem Kurfürsten, während Luther krank darniederlag, ist aufgefordert worden. Indem man bei dieser Gelegenheit ausdrücklich anerkannte, dass die Augustana sich über diesen Punkt nicht deutlich genug ausspreche, diente der Tractat als eine Ergänzung der Augustana, und war es darum natürlich, dass man mit Ausgebung dieses Tractats die Erklärung verband, dass man an Augustana und Apologie festhalte, und dass die Stände von den Theologen die Unterschrift dafür verlangten. Daher die Form der Unterschrift, welche sich dem Tractat angehängt findet.[1]

 Man muss es also als Thatsache anerkennen, dass der Convent als solcher sich nur zu Augustana, Apologia und dem Tractat Melanchthons bekannt hat, nicht aber zu den Artikeln Luthers, deren auch im Recess nicht gedacht ist.

 Ob aber darum die Artikel nur „eine Privatschrift Luthers


  1. „De mandato illustrissimorum principum et Ordinum ac civitatum, evangelii doctrinam profitentium etc.“
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 79. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/103&oldid=- (Version vom 1.10.2017)