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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

gemachten Zugeständnissen genügen lassen könne. Die lutherischen Theologen hätten sich freilich auch davon nicht überzeugen lassen, die Stellung aber, die Calvin einnahm, reizte sie und trieb sie an, den dissensus in aller Schärfe zu constatiren. Darum hält auch der jüngste Biograph Calvins, Stähelin, dafür, Calvin hätte besser gethan sich durch die in der deutschen Schweiz an seiner Schrift gemachten Ausstellungen warnen zu lassen. „Wenn man, sagt er, auf die unseligen Folgen zurückblickt, die an sein Auftreten gegen Westphal sich knüpften, so sieht es fast aus, als ob sich durch göttliche Fügung Alles dazu hätte vereinigen müssen, um ihn vor dem ersten entscheidenden Schritte zu warnen, und auf dem bisherigen Wege geduldigen Ertragens und Schweigens festzuhalten.“[1]

 Wie von Zürich aus, wir haben das noch nachzutragen, waren nemlich auch von Bern und Basel Ausstellungen an seiner Schrift gemacht worden, und obwohl Calvin zu manchen Abänderungen sich herbeiliess, konnte er doch nicht erreichen, dass die Schrift als gemeinsame Erklärung der Bekenner des consensus Tigurinus, unterzeichnet von den Häuptern der beigetretenen Kirchen, ausgegeben wurde, er musste sie als Privatschrift erscheinen lassen,[2] und auch da stiess der Druck in Genf noch auf Schwierigkeiten, wie Stähelin annimmt, freilich nur, weil die libertinisch gesinnte Regierung, die gerade am Ruder war, dem Calvin eine Demüthigung anthun wollte.

 Auf diese Schrift folgten noch zwei andere gegen Westphal. Die erste, secunda defensio piae et orthodoxae doctrinae de sacramentis fidei adversus J. Westphali calumnias, 1556, den Kirchen Sachsens und Niederdeutschlands (Germania inferior) gewidmet, war


  1. Stähelin, Calvin I, 211.
  2. Der Titel der Schrift war: defensio sanae et orthodoxae doctrinae de sacramentis, eorumque materia, vi, fine, usu et fructu, quam pastores et ministri Tigurinae ecclesiae et Genevensis ante aliquot annos brevi consensionis formula complexi fuerunt. In der Amsterdamer und Genfer Ausgabe der tractatus theologici Calvins fehlt dieser Titel. Die Schrift beginnt mit dem consensus Tigurinus, darauf folgt eine Zuschrift an die Kirchen von Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen, Graubündten, St. Gallen, Biel, Mühlhausen und Neufchatel (d. d. 17. Nov. 1554), dann: consensionis capitum expositio. –
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 163. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/187&oldid=- (Version vom 1.10.2017)