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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

 Es ist allerdings nicht ganz leicht, den eigentlichen Sinn dieser Erklärungen herauszufinden, und man hat Grund anzunehmen, dass Hardenberg sich mit Absicht zurückhaltend geäussert hat.

 Er ging von der Behauptung aus, dass der Gegenstand des Streites mit der Lehre vom Abendmahl eigentlich gar nichts zu schaffen gehabt habe, nur um die Ubiquität habe es sich gehandelt, da hätten seine Gegner eine Lehre aufgestellt, die er habe bestreiten müssen, die Lehre vom Abendmahl hätten sie ohne Grund mit hereingezogen. Nur ungern und zurückhaltend äussert er sich daher über die letztere Lehre.[1]

 Zweierlei ergibt sich aber doch deutlich. Einmal, dass seine Lehre nicht die Luthers ist. Dann, dass, was er lehrt, mit dem consensus Tigurinus vereinbar ist.

 Das Erstere erhellt schon daraus, dass er von dem Leibe Christi behauptet, er sei an einem bestimmten Ort.[2] Damit ist die Möglichkeit einer Gegenwart des Leibes Christi im Abendmahl im Sinne Luthers ausgeschlossen. Sagt dann auch Hardenberg noch so oft, corpus Christi in coena praesens esse et exhiberi, so kann er das nicht im Sinne Luthers meinen, und meint es auch nicht. In welchem Sinne er es meint, deutet er aber wenigstens an. „Wie die Sonne, sagt er, am Firmament ist und bleibt und doch mit ihren Strahlen und ihrem Licht der Erde gegenwärtig ist, so verhält es sich auch mit dem Leibe Christi.“ Das ist von Anfang an von seinen Gegnern in dem Sinne gedeutet worden, in dem Calvin von einer Gegenwart des Leibes


  1. In der zweiten Erklärung: „In hunc modum respondeo:
     1. A me controversiam de coena D. non excitatam esse.
     2. Sed tantum falsam doctrinam de ubiquitate corporis Christi, quae a concionatoribus Bremensium in publicis concionibus quotidie docebatur .. reprehensam et taxatam esse.
     3. Et quamvis, spero, fideliter monuerim, hanc disputationem quomodo Christus sit ubique, a coena D. alienam esse, nec huc referri debere.
     4. Nihilominus tamen hac fideli admonitione posthabita concionatores Bremensium senatui confessionem suam de coena D. exhibuerunt etc.
  2. Summaria doctrina: Christi corpus coeli aliquo loco circumscriptum esse S. Augustinus et alii multi patres scribunt et eam existimo veram ecclesiae doctrinam.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 191. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/215&oldid=- (Version vom 1.10.2017)