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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

den Tag gelegt[1] und es war bereits dahin gekommen, dass der Kurfürst von beiden Theilen die Vorlage einer Confession begehrte, da starb der Kurfürst (am 12. Februar 1559). Während nun sein Nachfolger, Friedrich III., noch mit sich zu Rath ging, ob er die eingelaufenen Confessionen auswärtigen Theologen zur Untersuchung schicken, oder gar vor eine Synode bringen solle, fuhr Heshus in seinen Neuerungen fort, musste aber bald inne werden, dass er an dem neuen Kurfürsten einen geringeren Rückhalt habe.

 Ein aus Gröningen gebürtiger Theologe, Stephan Sylvius, hatte sich im März 1559 in Heidelberg um den theologischen Doctorgrad gemeldet, Heshus aber, der damals Dekan der Fakultät war, und dem seine Lehre verdächtig schien, hatte ihn erst abgewiesen, dann verlangt, dass er über Sätze, welche er selbst aufstellen wollte, disputiren solle. Seiner nahm sich aber der damalige Rektor, Erast, an, weil diese Zumuthung wider die Gesetze der Universität sei, und erwirkte von der Regierung die Erlaubniss, den Sylvius promoviren zu dürfen. Weil aber Heshus darüber erbittert, auf der Kanzel und vom Katheder herab alle die, welche an dem Doctorschmauss theilgenommen, schmähte, schloss ihn der Kurfürst vom Senat aus, bis er diesem Genugthuung geleistet haben würde.[2]

 Man sieht aus diesen Vorgängen schon, dass sich eine Opposition wider Heshus gebildet hatte. Man wusste, worauf


  1. Wir besitzen das Schreiben des Klebitz meines Wissens nicht. Er selbst aber drückt in der später geschriebenen Schrift: victoria veritatis ac ruina papatus Saxonici etc. Friburg 1561 die Vorwürfe in folgender Weise aus: cum Saxonicum tuum papatum stabilire studeres, magistros Saxonicos magnis pecuniis ab electore vocari voluisti, ac viros doctissimos Palatinae regionis incolas, bene de ecclesia meritos et adhuc in dies bene merentes, tanquam indoctos neglexisti. Magistri Saxonici aliis praelati sunt, quia illi erant primogeniti. Reliqui omnes, tanquam gregarii milites vel Sacramentarii sunt praeteriti. Quare? quia non erant de primogenitura. Magistri vero Wittebergenses, magnis hisce titulis cancellariae fuerunt commodati: ecce, hic est sincerus, damnat Calvinum, novit locos communes Philippi, examen didicit ad unguem. Huic numerate pecunias. Geld her ...
  2. Der Bericht des Erast über diese Vorgänge in einem Brief an Hardenberg bei Struve p. 78.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 202. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/226&oldid=- (Version vom 1.10.2017)