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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

der Strassburger (von Capito und Bucer aufgesetzten) Kirchenordnung, die man ja mit zu Grund gelegt hatte,[1] unbefangen beibehalten worden waren, durch bestimmter lutherische zu ersetzen. Es fehlt auch sonst nicht an Anzeichen, aus denen hervorgeht, dass Heshus den Zustand der Dinge genau kannte, und entschlossen war, die unlutherischen Elemente zu verdrängen. Dass er mit Weisheit und Mässigung verfahren ist, wird man freilich nicht sagen können,[2] und wenn auch nur ein Theil von dem, was Klebitz ihm alsbald vorwarf, wahr ist, so hat er Universität und Geistlichkeit durch hochfahrendes Benehmen gereizt. Darum war er auch kaum in Heidelberg, so entstanden Reibungen. Mitten in die Veränderungen hinein, die er mit den kirchlichen Sitten vornahm, fällt eine solche, zu welcher ein Schullehrer, Bernhard Herxhamer aus Odikoven (Edenkoben?), den man wegen Hinneigung zu Schwenkfeld zur Verantwortung gezogen hatte, den Anlass gab. Heshus erstattete darüber einen Bericht an den Kurfürsten, den Klebitz zu unterschreiben sich weigerte, weil Heshus darin den Zwingli und Schwenkfeld in Eine Klasse gesetzt und dem Herxhamer einen Vorwurf daraus gemacht hatte, dass er den Genuss des Leibes und Blutes von Seite der Unwürdigen im Abendmahl geläugnet hatte. Klebitz liess es aber auch nicht bei der Weigerung der Unterschrift bewenden, sondern nahm von diesem Vorgang Anlass, ein Privatschreiben an Heshus zu richten, in welchem er nicht nur über dessen Bericht sich tadelnd ausliess, sondern ihm auch darüber Vorwürfe machte, dass er die sächsischen Theologen vorziehe, nur diese für gute Lutheraner halte, und den Kurfürsten verleite, wohlverdiente Pfälzer Theologen zurückzusetzen.

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 Es war nahe daran, dass der Streit zwischen Heshus und Klebitz jetzt schon ausgebrochen wäre, denn Klebitz hatte in dem Schreiben seine calvinische Gesinnung schon deutlich genug an


  1. Struve p. 44.
  2. Sulcer in Fechtii epistolis theologicis IV. ep. XXXVI: optandum esset, ut Heshusii zelus intempestivus spiritu mansuetudinis temperaretur et magis accommodarentur, quae habet vir ille, illustria dona ad ecclesiae aedificationem. (Struve p. 77.)
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 201. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/225&oldid=- (Version vom 1.10.2017)