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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

welche er vornahm, und die Einrichtungen, welche er traf. Der Sinn desselben war der, der Pfälzer Kirche den bestimmten Charakter der lutherischen Kirche aufzudrücken. Darin war Heshus in seinem guten Recht: denn der Kurfürst Otto Heinrich hatte sich an die Augustana angeschlossen und sein Land auf Grund derselben reformiren lassen, die Pfälzer Kirche war also eine lutherische: denn dass der Kurfürst, wie Alting schon behauptet,[1] die Verfasser seiner Kirchenordnung angewiesen habe, diese nach der von Melanchthon geänderten Augsburgischen Confession einzurichten, widerlegt sich schon dadurch, dass gut lutherische Theologen, unter denen Marbach oben anstand, diese Kirchenordnung abfassten. Diese hätten sich gewiss nicht dazu verstanden, der Augustana eine Deutung zu geben, welche gegen Luther gerichtet war. War dann auch in dieser Kirchenordnung die Lehre vom Abendmahl mit den Worten der confessio variata ausgedrückt, so geschah das, wie es damals wohl geschehen konnte, unbefangen und nicht in gegensätzlichem Sinn gegen die Fassung der Lehre in der conf. invariata.[2]

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 Je bälder nun Heshus inne geworden sein mag, wie nicht Wenige in der Pfalz zweideutig zur Augustana und also zu dem Bekenntniss der lutherischen Kirche standen, desto näher lag es ihm, dem lutherischen Bekenntniss einen recht bestimmten Ausdruck zu geben und die kirchlichen Sitten, welche etwa aus


  1. Hist. eccl. Palatina p. 161.
  2. Noch weniger kann man also (mit Ebrard II, 579) sagen, dass die in dem christlichen Unterricht, welcher der Kirchenordnung sich anschliesst, auf die Frage: was wird im Abendmahl ausgetheilt und empfangen? gegebene Antwort: „wahrer Leib und Blut des Herrn Jesu Christi. Denn der Herr Jesus Christus hat diese Niessung eingesetzt, dass Er bezeugt, dass Er wahrhaftiglich und wesentlich bei uns und in uns sein will und will in den Bekehrten wohnen, ihnen seine Güter mittheilen und in ihnen kräftig sein, wie er spricht Joh. 15“ eine officielle Interpretation der Augsb. Confession in Melanchthonischem Sinne sei. – Es möchte wohl auch zu beachten sein, dass in der Kirchenordnung, welche das Jahr darauf (1557) der Pfalzgraf Wolfgang von Zweibrücken nach dem Exempel des Kurfürsten gab, und die in vielen Punkten wörtlich mit der des Kurfürsten übereinstimmte, ausdrücklich die Confession bezeichnet ist, welche 1530 dem Kaiser übergeben worden. Struve p. 56.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 200. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/224&oldid=- (Version vom 1.10.2017)