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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

nur unter der Annahme fallen lassen, dass die Stände sich bemühen würden, den Kurfürsten zum Bekenntniss der Augustana wieder zurückzuführen.



    Predigern und Lehrern nicht gleichförmig und der Augsb. Conf. gemäss durchaus geschrieben und gepredigt werde.“ Darüber bemerken sie dann weiter: sie wüssten gleichwohl auch, „dass unter denselben Scribenten und Predigern ein grosser Unterschied sei, denn Etliche unter ihnen den Zwinglianismum und Calvinismum.., die Andern aber einer solchen Obscurität sich gebrauchen, daraus nicht zu nehmen, was ihre gründliche Meinung, und ob sie sich mit den Ständen der Augsb. Conf. in dem vergleichen oder nicht. Nun lassen es die Stände an seinem Ort, können auch wohl glauben, dass diejenigen, so sich solcher Obscurität befleissigen, dem Calvinismo anhängig. Es sind aber ohne Zweifel unter dem gemeinen Mann der bedrängten Christen sehr viele, so die Lehre von wegen der Obscurität nicht verstehen, sondern sich an die Worte Christi halten, auch denselbigen dem einfältigen Verstand nach, wie sie de vera praesentia corporis et sanguinis Christi in usu gesetzt seyn, glauben und halten. Sollten dann nun nicht allein die Prediger, Lehrer und Scribenten, so sich gleichwohl allenthalben noch nicht erklärt, welche sich auch auf Unterredung referiren und sich weisen zu lassen entbieten; alsbald unerkannt, auch alle ihre Zuhörer mit dem Wort des Calvinismi und unter demselbigen Schein condemnirt, und aus dem Religionsfrieden oder in andere Gefahr gesetzt werden, so hätten sich dess nicht allein die Prediger, dass es wider die Form der christlichen Kirche geschehen, mit gutem Fug zu beschweren, sondern es würde auch viel armen Christen Gewalt und Unrecht dadurch geschehen ..“ Die Stände verstehen also das kaiserliche Decret nur dahin, „dass es allein in specie des Kurfürsten Person belange und eine ernstliche Vermahnung mit gebührlicher Bedrohung gegen Se. Kurfürstliche Gnaden von dem Calvinismo abzustehen in sich halte, dessen dann die Stände der Augsb. Conf. mit E. Kaiserl. Majestät wohl einig seien, sintemal sie dem Calvinismo mit nichten anhängig, auch derowegen den Kurfürsten selbst brüderlich, freundlich, unterthäniglich und zum emsigsten ermahnet und erinnert.
     „Ob auch solch Dekret darüber für gänzliche Exclusion des Kurfürsten Person vom Religionsfrieden also zu achten .. das haben die Gesandten der abwesenden Kur- und Fürsten sich zu erklären keinen Befehl, sie wollen aber solchem E. kaiserl. Majestaet Decret ausserhalb des klaren Buchstabens keinen Verstand nehmen noch geben.“ –

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 225. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/249&oldid=- (Version vom 1.10.2017)