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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

dem medicinischen und naturwissenschaftlichen Sprachgebrauch entnommen seien, gebe sich der Verfasser als einen Mediciner zu erkennen und das war Curäus.

 Diese Argumente haben für uns nicht volle Ueberzeugungskraft. Die in der Schrift enthaltenen Andeutungen über die Person und Lebensverhältnisse des Verfassers passen allerdings auf Curäus, sie könnten aber auch auf eine andere Person passen. Hätte z. B., wie Löscher behauptet, Rüdinger, der Professor physices, die Feder geführt, so würde ja auch auf ihn passen, dass der Verfasser ein Laie und ein Naturkundiger war; aus dem Umstand aber, dass in der Schrift unter den unkirchlichen Lehren vom Sacrament die Irrlehre Schwenkfelds hervorgehoben ist, wird man nicht so viel als Heppe will folgern dürfen, denn auch die Grundveste macht sich besonders viel mit dieser Irrlehre zu schaffen.

 Gegen die Autorschaft des Curäus kann man dann einwenden, dass es doch auffallend bleibt, dass man damals nicht nur von lutherischer Seite an der Autorschaft der Wittenberger nicht zweifelte, sondern dass auch reformirte Schriftsteller, wie Hospinian[1] sie als ausgemacht annahmen. Die Aussage Vögelin’s bezeichnen die Berichterstatter dieser Zeit als eine Lüge[2]. Aber freilich, sie stellen nur Behauptungen auf und bringen keine Beweise bei. Auch der doch sonst genaue Löscher erzählt nur, dass der Kurfürst Räthe nach Wittenberg geschickt habe, welche sich nach dem Urheber des Buchs erkundigen sollten, weiss aber von dem Ergebniss nichts weiter zu sagen, als dass die Wittenberger an der Exegesis keinen Theil haben wollten, und sonst zweifelhaft geantwortet hätten; dann, dass endlich offenbar geworden, dass das Buch bei Vögelin in Leipzig gedruckt worden. Dieser sei darum in Verwahrung gebracht und wegen des Verfassers


  1. Hospinian, hist. sacr. p. 347. Theologi Wittebergenses ediderunt exegesin perspicuam. So auch in Concordia discors. p. 23.
  2. Wigand de sacram. p. 409 b. Insuper deprehensos in scelere audio fabulam fingere .. esse quendam auctorem nebulosi istius scripti procul in alia regione extra territorium, in quo vivunt, et eum quidem esse mortuum. Sic mendaciis mendacia cumulantur. Hutter, Conc. conc. p. 172. Postmodum (Wittebergenses) autorem exegeseos confinxerunt alium et quidem professione medicum, Silesium, J. Curaeum.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 266. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/290&oldid=- (Version vom 1.10.2017)