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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

einzuladen, auch den Predigern aufzugeben, demgemäss zu lehren. Unterschrieben war dieses Dokument von dem Kurfürsten von Sachsen, der Pfalz und von Brandenburg, von dem Herzog Christoph von Würtemberg, von Philipp von Hessen, Carl von Baden, dem Pfalzgrafen Georg, dem Markgrafen Johann von Brandenburg, drei Herzogen von Pommern, den Fürsten von Anhalt, den Grafen von Henneberg; theils eigenhändig, theils durch Stellvertreter.

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 Wir sehen: gross ist allerdings die Anzahl der Fürsten und Stände, welche mit ihrer Unterschrift beitraten, obgleich doch zu viel gesagt ist mit der Behauptung, dass fast alle evangelischen Stände sich aufs neue in der gemeinsamen Anerkennung der A. C. geeinigt hätten[1], denn wenn auch nur die zwei Fürsten Johann Friedrich von Sachsen und Herzog Ulrich von Meklenburg gegen die Vorrede protestirten, so haben doch lange nicht einmal die Fürsten und Stände, welche auf dem Naumburger Convent zugegen oder vertreten waren, unterschrieben[2]. Aber gross ist die Anzahl der beigetretenen Fürsten allerdings. Was war nun das Resultat, das man erzielt hatte? Dagegen haben wir uns schon ausgesprochen, dass man das Resultat des Naumburger Convents mit Heppe dahin deuten könne, dass man auf demselben die rechtliche Geltung der variata als authentische Auslegung des Bekenntnisses von 1530, so wie die schriftenmässige Wahrheit der Melanchthonischen Abendmahlslehre vor dem Kaiser bezeugt habe[3]. Die Einigung dieser Fürsten und Stände bestand nur darin, dass man beschloss, die Differenzen in der Lehre, welche unter den Theologen vorhanden waren, zu ignoriren, und das war, wie wohl zu bemerken ist, ein Beschluss, welchen die Fürsten und Stände fassten, nicht aber ein Beschluss, den die Theologen fassten: denn von den wenigen Theologen, deren sich die Fürsten als Beirath bedienten, kann man nicht sagen, dass sie die Stimme der Theologen vertraten. Konnte


  1. Heppe I, 406.
  2. Preger (II, 100) verzeichnet die Fürsten und fürstlichen Gesandten, welche nicht unterschrieben.
  3. Heppe II, 406.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 330. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/354&oldid=- (Version vom 1.10.2017)