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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

Präfation nicht gutheissen, weil zuvor von Seite der Kirchen, welche sich einer Abweichung von der A. C. schuldig gemacht hätten, die Erklärung abgegeben werden müsste, dass sie mit den anderen einig seien im Verstand der Augustana nach den Schmalkaldischen Artikeln und dem Catechismus Luthers; und weil die Naumburger Präfation wolle, dass die streitigen Artikel nach dem Frankfurter Recess ausgelegt würden, gegen den sie sich früher schon erklärt hätten[1]. Auf diese vorläufige Erklärung folgte eine andere der Theologen aller niedersächsischen Stände und Städte. Sie ging von Lüneburg aus, wo sie sich im Juli 1561 versammelten. Wir nennen von den da versammelten Theologen nur den Paul Eitzen und Joachim Westphal von Hamburg, den Tilemann Heshusius von Magdeburg, den Mörlin und Chemnitz[2]. Man erklärte sich da rundweg gegen den Naumburger Abschied, und dahin, die A. C. müsse in dem Verstand genommen werden, wie sie in der Apologie, den Schmalkalder Artikeln, dem Catechismus und anderen Schriften Luthers aus Gottes Wort erklärt worden sei, „damit sie kein cothurn und Deckmantel allerlei irriger falschen Lehre würde.“ Man verlangte ferner, dass man sich gegen die vornehmsten Irrthümer und Sekten erkläre, und nannte als solche die Osiandristen, Majoristen, Sacramentirer, Adiaphoristen und Synergisten. Und diese Erklärung wurde auf einem zweiten Convent in Lüneburg auch von den weltlichen Ständen unterschrieben, und mit einer Vorrede von Mörlin in Druck gegeben[3].

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 So klein war also die Anzahl derer nicht, welche sich gegen die Naumburger Beschlüsse erklärten, und sehr in das Gewicht


  1. Planck III, 287.
  2. Salig III, 766.
  3. Die Fürsten liessen dann freilich zugleich ein Mandat ausgehen, in welchem sie mit Anschluss an den Naumburger Abschied den Predigern das unzeitige und ungebührliche Schelten auf der Kanzel und die Verdammung ganzer Universitäten oder sonderbarer Personen untersagten, aber in der Lehre erklärten sie sich doch mit ihren Theologen einverstanden, und ihr Verbot des Streitens führte nur zu weiteren Streitigkeiten mit den Theologen des niedersächsischen Kreises, welche den Fürsten gegenüber ihr Recht des Zeugnisses wider falsche Lehre sich zu wahren suchten. Diese gehören nicht hierher. Salig III, 767.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 332. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/356&oldid=- (Version vom 1.10.2017)