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nicht vergass. Denn er gestattet nur den rechtmässigen Gebrauch derselben und hat jeden anderen untersagt. Tiere, die wie schutzflehend in Häuser sich flüchten, verbot er umzubringen; mit jungen Vögeln auch die alten aus dem Nest zu nehmen, erlaubt er nicht; arbeitende Tiere sollen auch in Feindesland geschont und nicht geschlachtet werden. 214 So hat er in jeder Beziehung sein Augenmerk auf Milde gerichtet, indem er die genannten Gesetze im Tone freundlicher Belehrung gab. Anderseits aber setzte er auch schwere Strafen fest, die an den Übertretern unnachsichtlich zu vollstrecken seien.

(30.) 215 Für die meisten Vergehen nämlich bestimmte er die Todesstrafe, z. B. für Ehebruch, Mädchenschändung, den Versuch, mit Männern widernatürliche Unzucht zu treiben, und für das Eingehen auf einen solchen Versuch. Auch die Knechte stehen unter demselben unerbittlichen Gesetz. 216 Ferner wird bestraft – und zwar nicht so mild wie bei anderen, sondern weit strenger –, wer falsches Mass und Gewicht verwendet, wer im Handel übervorteilt und sich hinterlistiger Kniffe bedient, wer fremdes Eigentum wegnimmt und anvertrautes Gut nicht herausgiebt. 217 Misshandelt jemand seine Eltern oder begeht er einen Frevel gegen Gott, so wird er, auch wenn die That nicht völlig zur Ausführung gekommen ist, augenblicklich hingerichtet. Diejenigen hingegen, welche das Gesetz in allen Punkten befolgen, erhalten zur Belohnung nicht Silber und Gold, auch keinen Kranz aus Öl- oder Eppichzweigen[1] oder eine andere Auszeichnung dieser Art, 218 sondern ein jeder von ihnen begnügt sich mit dem Zeugnis, das sein eigenes Gewissen ihm ausstellt, und glaubt auf die durch Gott als wahr bekräftigten Verheissungen des Gesetzgebers hin, dass denen, die das Gesetz treu beobachten und, wenn es sein muss, mit Freuden für dasselbe in den Tod gehen,

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Des Flavius Josephus Selbstbiographie, Gegen Apion. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1900, Seite 183. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosApionVitaMakkGermanClementz.djvu/183&oldid=- (Version vom 4.8.2020)
  1. Den olympischen Siegern ward ein Kranz aus Oelzweigen, den nemeïschen und isthmischen ein solcher aus Eppichzweigen als Preis zuteil.