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floß, und die Führung von Handwerksbüchern vorgeschrieben. Den Meistern der Kreisstadt stand das Recht zu, jedes Jahr für den Kreis den Obermeister und einen diesem beizugebenden andern Meister, die beide die Schlüssel zur Lade führen sollten, – jedenfalls aus ihrer Mitte – zu wählen. Jede Kreisstadt besaß volle Selbständigkeit.

Die Landordnungen der Weißgerber[1] umfassen das ganze Kurfürstentum Sachsen und die „incorporierten“ Lande. § 11 aller dieser Ordnungen bestimmt Dresden zum Vorort des ganzen Landes. Hier stand die Hauptlade für Rößler und Rheinische, die beiden Gruppen der Weißgerber[2], die sich streng von einander schieden; hier wurde die „große Zusammenkunft“ gehalten, zu der alle Meister des Landes, Rößler wie Rheinische, erscheinen konnten. Daneben gab es nach § 11 noch Kreisladen[3], für die Rößler in Wittenberg und Naumburg, für die Rheinischen in Leipzig und Chemnitz. Im ganzen werden demnach hier fünf Laden genannt. Welche Städte sich zu den Kreisladen zu halten hatten, wird in den Ordnungen nicht angegeben; § 15 ordnet nur an, wer sein Handwerk in diesem Kurfürstentum und Landen treiben wolle, solle sich allein zu „diesen anitzo vereinigten mittel und zu der Laden, in welchen Kreyß Er


  1. Läßt sich auch nicht mit unbedingter Sicherheit behaupten, daß ihre Landinnung erst 1627 gegründet worden sei, so ist sie doch wohl kaum viel älter.
  2. Der Unterschied lag nach Angabe der Dresdner Weißgerber (RA Weißg. 2. 1696. Bl. 6) in der Verfertigung der Meisterstücke, im Handwerkszeug und „sonst gewöhnlichen Terminis“. Die beiden Gruppen hätten jederzeit in Unfrieden und Streit gelebt. Bl. 10 werden die verschiedenen Ausdrücke für Bezeichnung einzelner Arbeiten, Werkzeuge etc. und Bräuche (Reden) bei Einwandern der Gesellen angegeben. Auch die Bräuche der Gesellen beim Gesellenmachen und Abschiednehmen seien verschieden; die beiderseitigen Gesellen hielten aber fest an ihren Gebräuchen. Zur Charakteristik der Engherzigkeit der Zünfte seien folgende Beispiele gegeben. Die Rheinischen sagen: aus dem Wasser gestrichen, die Rößler: gestreckt; jene: Äscher aufgeschlagen, diese: Äscher aufgeworfen; jene: gehärt, diese: abgestrichen; jene: gekratzt, diese: gekrempelt; jene: gebeizt, diese: eingemacht; jene: Walkmühle, diese: Walke; jene: Leine, diese: Schnur. Der Rat giebt an, die Rößler würden vom Roß, einem Stück Handwerkszeug, genannt, auf dem sie das Leder gar machen, wozu die Rheinischen den Stollpfahl brauchen. Grimms Wörterbuch nennt Rößler eine Gattung der Weißgerber, die mit Messern und nicht mit Schabeisen arbeiten, auch die Felle nicht über den Stock ziehen, sondern an die Wand hängen.
  3. Sie werden gelegentlich auch Hauptladen genannt (z. B. RA Weißgerber 2. 1696), weil außerdem noch ihnen untergebene Städte eigene Laden hatten.