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Beide Momente könnten aber mit demselben Rechte als eine Bestätigung der von uns oben ausgesprochenen Ansicht gelten.

Bei den sich widerstreitenden Ansichten können wir nur hoffen, daß sich ehestens eine, womöglich juristische, Kraft findet, welche die reichlich vorhandenen Prozeßakten über diesen Fall eingehend studirt und endlich Licht darüber verbreitet, ob Pfingsten wirklich der unschuldige Mensch gewesen, als welchen ihn Sarauw darzustellen bemüht ist.




König August hatte zwar unmittelbar nach seiner Rückkehr nach Sachsen durch die Freilassung der polnischen Prinzen, die Auslieferung der den Schweden abgenommenen Trophäen, Notifikation des Friedensschlusses an alle auswärtigen Mächte, Ersuchen an den Kaiser, die Garantie des Friedens zu übernehmen etc., verschiedene Friedensbedingungen bereits erfüllt und dadurch seinen guten Willen zu erkennen gegeben; mit der Erfüllung anderer Bedingungen aber zögerte er noch immer. Am 8. April war dann Patkul an die Schweden ausgeliefert worden, am 18. April hatte der König den bekannten Brief an Stanislaus geschrieben, durch den er ihn als König anerkannte, allein dies genügte noch immer nicht und zu wiederholten Malen mußte der schwedische Geheimsekretär von Cederhjelm nach Dresden reisen, um dort auf die Erfüllung aller, auch der letzten Friedensbedingungen zu dringen.

Diesem wiederholten Drängen nachgebend, erließ der König August unter dem 22. Juni 1707 nachstehende Verordnung[1] an das Oberkonsistorium: „Nachdem wir uns des in dem allgemeinen Kirchengebet bis anhero gebrauchten Titels „von Polen“ zu entäußern entschlossen, als ist hiermit unser gnädigstes Begehren, Ihr wollet sofort nach Empfang dieses durchs ganze Land mittelst anderweiter Verordnung unseres Kirchenrathes und Ober-Konsistorii die ungesäumte Verfügung treffen, daß in bemeldtem Kirchengebete bei Erwähnung Unserer nur die Worte: „von Polen“ weg, der übrige Kontext aber weiter unverändert gelassen werden möge“.


  1. HStA Der zwischen Polen und Schweden geschlossene Friede Loc. 3541. Vol. III.