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eines Aufgebotes, also einer Volksbewaffnung, und erteilt darauf eine Instruktion, „welcher Gestalt sich die Kriegs-Obersten oder Kommandanten des Aufgebotes zu verhalten haben“. Demnach sind in den Städten und Dörfern die Mannschaften zu zählen und derart in zwei Klassen zu teilen, daß in die erste die Verheirateten, in die zweite die Ledigen zu stehen kommen. Die Verheirateten werden wieder eingeteilt in Alte, Krüppel und Mannhafte, die Ledigen aber in Mannhafte, Alte, Krüppel und Kinder. „Sollten sich nun – so heißt es weiter – in Sachsen 6000 Städte und Dörfer finden und man nähme nur von jedem Orte 2 bis 3 Mann, so kann man 12 000 bis 18 000 Mann aufbringen und enroliren.“ Den Schluß bildet eine Ermahnung an den Statthalter, er soll, wenn wirklich der König von Schweden in das Land einrückt, versuchen, auf diplomatischem Wege mit ihm zu verhandeln, damit er vielleicht davon abstehe.

Am 25. August[1] berichten die Geheimen Räte, daß es nun doch den Anschein hätte, als wollte der König von Schweden in Sachsen einfallen. Sie hätten daher mit den Generalen Graf Zinzendorf und von Schulenburg konferirt, des Königs Verordnungen beraten, auch von Breslau Nachrichten über die Bewegungen der schwedischen Armee erhalten und würden nun in aller Stille an die Ausführung der vom König erteilten Instruktionen gehen, bäten aber dringend, man möchte sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn sie ihren Zweck nicht erreichen sollten. Am 31. August aber berichten sie nochmals, daß sie alles ausgeführt hätten, was der König befohlen habe.

Wir werden im folgenden sehen, wie wenig von den Instruktionen befolgt war, und werfen zunächst einen Blick auf die seit der Schlacht von Fraustadt getroffenen militärischen Maßregeln.




Von der sächsischen Armee standen Anfang des Jahres 1706 3000 Mann Infanterie bei den Reichstruppen am Rhein gegen Frankreich im Felde; die Mehrzahl der Kavallerie, nämlich 7 Kürassier-


  1. Ebenda.