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nur ergeben, daß eine grenzenlose Unordnung geherrscht hatte; ein Urteil ist nicht vorhanden. Nachdem aber am 2. März die Verordnung des Königs an den General Schulenburg ergangen war, begann man auf jede Denunziation hin eine Untersuchung anzustellen. Am 4. April hatte ein Edler von der Planitz aus Glogau berichtet[1], daß er dort drei Stücke einer sächsischen Fahne gefunden, welche man in den Ofen hätte stecken wollen, auch eine Pauke hätte man eine Meile von Grünberg aufgefunden, welche von sächsischen Dragonern für 1 Thaler 6 Ggr. ausgelöst worden wäre. Ob eine Exekution, welche auf dem Sande bei Dresden stattfand und über welche die nicht ganz zuverlässigen „Dresdner Merkwürdigkeiten“, aber auch der ziemlich getreu geführte Hofkalender des Dresdner Hofmarschallamtes berichtet, es seien am 17. April 2 Soldaten enthauptet und 12 gehenkt worden, mit dieser Sache in Verbindung steht, konnte nicht festgestellt werden.

Diese Untersuchungen scheinen sich sehr in die Länge gezogen zu haben. Am 2. Mai[2] reichen eine Anzahl sächsischer Generäle ein umfangreiches Schriftstück an den König ein, in welchem sie Sr. Majestät ihren Dank dafür aussprechen, daß er ein Kriegsgericht niedergesetzt habe, um diejenigen zu bestrafen, welche Schuld an dem Verluste der Schlacht von Fraustadt trugen. Sie hätten sämtlich bereits am 17. März ihre Rapporte über diese Angelegenheit eingereicht, die sie auch alle eidlich erhärten könnten. Da nun in allen Zeitungen, wie sich Se. Majestät überzeugen könnten, der Verlust der Schlacht den schlechten Dispositionen der Generäle zugeschrieben und dadurch ihre Ehre gekränkt würde, so bäten sie, daß ihre Originalberichte von dem Könige selbst eingesehen würden, während die Kopien bei dem Kriegsgerichte verbleiben könnten, welches seine Wirksamkeit wohl noch lange nicht beendet haben würde. Da aber aus ihren Berichten ihre Unschuld klar hervorginge, möchte der König, nachdem er die Berichte gelesen, ihre Unschuld auch öffentlich vor der Welt bekannt geben, damit ihre Ehre gerettet, die Schuldigen aber bestraft würden. Die Eingabe ist unterschrieben von den Generälen von Plötz, von Wustromirsky, von Drost, von Lützelburg, von Dünewald, von Bose, von Zeidler, von Eichstädt und aus dem Winckel.


  1. HStA Der polnisch-schwedische Krieg Loc. 3618. Vol. XLII.
  2. Ebenda. Vol. XLIII.