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Todesstrafe durch das Loos belegt würden. Nachdem aber aus den Akten gründlich zu ersehen, daß wenn diese Eskadrons besser postirt gewesen und nicht in Hecken und Gräben gesetzt worden, selbige vielleicht ihre devoir besser würden gethan haben, hiernächst auch selbige durch das ungleiche Kommando, dem Feind den Rücken zuzukehren, einigermaßen verleitet worden, so kann ihnen solches zwar insoweit zu Statten kommen, daß sie mit der ordentlichen Todesstrafe zu verschonen; weiln aber gleichwohl die Leibeskadron den Anfang zur Flucht gemacht, hierauf auch die andere, Reitzensteinsche gefolgt und immer also ihre Flucht bis an die Oder fortgesetzt, so ist billig, daß von dem Wachmeister an alle Unteroffiziere und Gemeine, außer diejenigen, welche expresse bewiesen, daß sie anderwärts kommandirt gewesen, vor der Front der ganzen Armee durch 400 Mann von allen Regimentern hierzu Kommandirte sechsmal Steigriemen laufen; die andere Reitzensteinsche Eskadron aber gleichergestalt vom Wachmeister an, alle Unteroffiziere und Gemeine, außer die so anderwärts auf Kommando gestanden, mit dreimaligen Steigriemenlaufen durch solche 400 kommandirte Mann angesehen werden sollen. Und damit ihre begangene faute jedermann desto besser bekannt werde und sich andere an dergleichen Exempel spiegeln mögen, so erkennen wir hierüber, daß gedachte zwei Eskadrons jederzeit an einem besonderen Ort bei der Armee campiren, auf dem Marsch hinter der Armee marschiren, ihre Standarten unterdessen in die Wagen legen, die Pauken aber an die (nächste?) ältere Kompagnie des Regiments abgeben und damit solange continuiren sollen, bis sie sich durch eine und andere tapfere occasion hierzu wiederum meritirt gemacht, wie denn auch die Oberoffiziers von diesen beiden Eskadrons, als welche allenthalben ihre devoir, wie es ihre Pflicht erfordert, observiret, von diesem aparten Kampement nicht exempt sein sollen, damit Jedermann durch diese Exekution völlig Exempel haben möge; auch sind selbige die causirten Unkosten von 35 Thalern zu erstatten, verbunden.“

Strenger noch als diese Kürassiere wurden Soldaten der Dresdner Regimenter bestraft. Der Hofkalender dieses Jahres berichtet, daß am 30. August „auf dem Sande“ 9 Soldaten gehenkt und dreien der Kopf abgeschlagen wurde, 48 aber mußten bei dem Galgen durch 300 Mann jeder sechsmal durch die Spießruthen laufen. Die erst im Jahre 1732 herausgekommenen „Dresdner Merkwürdigkeiten“, in