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diese Gefahr drohender wurde, beginnen mit dem 24. August Korrespondenzen zwischen dem Gouverneur und dem Stadtrat, welche ein Bild der damaligen Zustände in Dresden liefern.

Am 24. August fragt Zinzendorf beim Rat an[1], ob die Bürger mit Gewehren und auch ein jeder mit Kraut und Lot versehen sei, worauf der Rat am selben Tage antwortet, daß hoffentlich jeder Bürger mit Gewehr versehen sei, daß er aber noch einen Vorrat von Gewehren besitze, von dem jeder junge Bürger das Stück zu 2 Thaler 15 Ggr. erkaufen könne. Kraut und Lot erwarte man aus dem Zeughause.

Ferner setzt aber Zinzendorf noch 10 „Punkte“ auf, welche ihm der Rat beantworten soll, namentlich ob die schon früher angeordnete Verproviantirung erfolgt sei, ob genug Salz, Malz, Hopfen und Holz zum Brauen, auch genug Holz für die Bäcker – zum Backen von Kommißbrot – vorhanden sei, wo der Rat einen Platz zur Aufstapelung von Holz besitze, da auf den Altdresdner und den Holzhof am pirnaischen Thor nicht zu rechnen sein würde, ob für Pech zu Pechkränzen gesorgt sei. Dann soll sich der Rat „unter der Hand“ erkundigen, was an Branntwein, Essig, Öl, Tabak, Gewürz, gebackenem Obst, Zugemüse und allem, was außer Fleisch und Brot zum Unterhalt der Menschen nötig sei, vorhanden wäre, ob man genug Handmühlen besitze und wie es mit des Rates Roßmühle bestellt sei, endlich aber, wie viel Ochsenhäute in Vorrat zu haben seien.

Diese vielfachen Fragen werden bereits am selben Tage teils genügend, teils ungenügend beantwortet. Am folgenden Tage, den 25. August[2], schickt der Gouverneur an den Rat ein „Verzeichniß derjenigen Sorten Leute, so in der Festung zu lassen und bei entstehender Blockirung herauszuschaffen sein“. Darinnen zu lassen sind „alle angesessenen und unangesessenen Bürger und Handwerker, die sich selbst versorgen können und daß sie es thun können, man sicherliche Nachricht haben kann. Es soll auch kein Wirth mehr Leute aufnehmen oder behalten, als er erhalten kann. Hingegen ist hinaus zu schaffen Alles, was von fremden Nationen hier ist, Männer- und Weibsvolk, es sei denn, daß in vornehmen Häusern


  1. Ratsarchiv. Akta die besorgende Einrückung etc. G. XXXII. 124a.
  2. Ebenda.