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Kranken ausgemacht und zu selbigem nicht allein das zum Einheizen benöthigte Holz, sondern auch Licht, ingleichen Strohsäcke angeschafft und 6 bis 9 Weiber, die Kranken und Blessirten zu warten, zu reinigen, die Zimmer zu säubern und andere zur Versorgung derselben nöthige Arbeit zu verrichten, bestellt werden etc.“ Die Furcht vor dem Einfalle der Schweden, welche alle Schichten der Bevölkerung in Dresden ergriffen hatte, äußerte sich u. a. auch dadurch, daß in den ersten Tagen des September ein gedrucktes Flugblatt erschien, enthaltend ein Gebet, welches allen Leuten anempfohlen wurde. Darin wird der gegenwärtige Krieg nur als die Folge der großen Sünden angesehen, welche das sächsische Volk auf sich geladen habe, das nun der gerechten Strafe entgegengehe. Dies war dem Landeskonsistorium doch zu viel und es erließ daher am 10. September 1706[1] eine Verordnung an den Rat zu Dresden: „Demnach wir ersehen, daß beigefügtes Gebet eigenmächtig zum Druck befördert worden und wir solches distrahiren zu lassen erhebliches Bedenken tragen, als ist hiermit unser Begehren, ihr wollet den jetzigen Besitzer der Schrötelischen Buchdruckerei, als in welcher dieses Gebet ist gedruckt worden, ungesäumt vernehmen, von wem er das Gebet bekommen, wie viel Exemplare gedruckt, was davon distrahirt und wie viel noch vorhanden und uns deshalb unterthänigen Bericht zu erstatten, auch daß von den gedruckten Exemplaren nichts verkauft werde, Verfügung thun und was davon noch anzutreffen, zu unserem Ober-Konsistorio einliefern lassen.“ Es stellte sich heraus, daß ein überspannter Glöckner der Kreuzkirche der Verfasser war, daß er es auf eigene Kosten hatte drucken lassen und daß nur sehr wenig Exemplare verkauft worden waren.

Am 13. September haben sich bereits „einige schwedische Kosaken“ in der Vorstadt, in der Rosengasse, gezeigt, sind aber sehr bald wieder von dort vertrieben worden. Da man aber fürchtete, daß sich Einwohner Dresdens durch die Flucht der Verteidigung der Stadt entziehen könnten, wurde durch eine Verordnung des Rates vom 15. September angeordnet, daß unter jedem Thore der Stadt ein Rottmeister zu postiren sei, der die Bürger kenne und verhindern solle, daß sich junge Burschen „absentiren“, die bei der Blockade gute Dienste thun könnten[2].


  1. Ratsarchiv. Akta der besorgenden Einrückung etc. G.XXXII. 124a.
  2. Ebenda.