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aber einen Rasttag halten sollte. An der Elbe seien gewandte Leutnants zurückzulassen, welche zu melden hätten, wenn der Feind über dieselbe übergehe. Dann kommt aber bereits jetzt in der Ordre die Bemerkung vor, daß, wenn die gemeldeten Exzesse nicht nachlassen sollten, die Kommandanten Standrecht zu halten hätten.

Er selber berichtet unter dem 16. September, – als Karl XII. Bischofswerda erreicht hatte – an den König[1], daß der Überfall des Jordanschen Regiments stattgefunden habe, ihm sei es aber gelungen, sich bereits über die Mulde zurückzuziehen; er beabsichtige nun alles, was er von der Armee noch retten könne, nach dem Schwarzburgischen zu führen und von dort aus in die Dienste von Holland zu treten. Die Städte Sachsens, besonders aber Wittenberg, seien in einem derartigen Stande, daß an eine Verteidigung derselben nicht zu denken sei.

Am 9. September hatten die Geheimen Räte, als Antwort auf das von Karl XII. erlassene Manifest aus Krumelse vom 5. September, eine Proklamation an die Oberamt- und Amtmänner Sachsens erlassen, welche folgendermaßen lautete[2]:

Friedrich August von Gottes Gnaden König von Polen etc.
Lieber Getreuer!

Nachdem eingelaufener Nachrichten nach, der Feind wirklich im Lande, jedoch aber, wie verlautet, noch gute Ordre hält, als begehren wir hiermit, Du wollest sowohl für Deine Person in dem Dir anvertrauten Amte bleiben, und darinnen auf ein und anderen Fall alle benöthigte Anstalt machen, sondern auch den, in das Dir anvertraute Amt einbezirkten Amt- und Schriftsassen und Ritterschaft und Ständen, und zwar den ersteren, Kraft dieses, den anderen aber sonst gewöhnlicher Maßen andeuten und zureden, daß sie von ihren Häusern und Nahrungen nicht weichen, noch ihr Vieh und andere Viktualien auf die Seite schaffen, sondern vielmehr den etwa einrückenden Truppen zu ihrer Subsistenz damit an die Hand gehen sollen, widrigen Falls zu befürchten, daß wenn in den Quartieren weder Wirth noch etwas wie Futter und Lebensmittel zu finden,


  1. HStA Der polnisch-schwedische Krieg etc. Loc. 3618. Vol. XLVI.
  2. Ebenda. Hamburg, gedruckt und zu finden bei Selg. Thomas von Wierings Erben im güldenen A. B. C. bei der Börse. 1706.