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1 Fürstenberg, 1 Wustromirsky, etwas von Wackerbarth, Seifertitz und Plötz und 150 bis 200 Dragonern, und sind zwar zu deren Verpflegung die Gedanken des schon am 6. von hier abgereisten Geh. Raths von Hoym dahin gegangen, daß die Stadt allhier selbige tragen und die Accis-Gelder dazu mit adhibiret werden sollten. Allein es reichen diese bei itzo gesperrten Zeiten und da die gesammelten Gelder außerhalb Landes verführt und nur etwa auf einen Monat zur Provision gelassener Vorrath übrig, nirgend hin; das Meiste aber auf Ew. Königl. Maj. Räthe und Diener und andere fürnehmen Häuser ankommen wird, deren jene viele Quartale Besoldung außen stehn haben, diese aber durch das Wegflüchten ausgeleert und wenig zurückgelassen worden, obwohl ein Befehl ergangen, daß den Flüchtenden, so angesessen, nachgeschrieben werden sollte, 60 bis 100 Thaler zurück zu lassen, um die Notdurft zu kontribuiren“ etc. Vorschläge aber, wie dem abzuhelfen, werden auch hier wieder nicht gemacht.

An demselben Tage, dem 21. September, hatte Karl XII. sein Hauptquartier in Altranstädt aufgeschlagen und hier war, nach fortgesetzten Verhandlungen mit den sächsischen Kommissaren, am 24. September der Friede abgeschlossen worden, schwedischerseits war er unterschrieben von Piper und Hermelin, sächsischerseits von Imhoff und Pfingsten.

Die wichtigsten der 22 Artikel, welche das Friedensinstrument enthielt, waren:

3. König August leistet auf den polnischen Thron Verzicht.

4. Er hat dies selbst der polnischen Nation mitzuteilen und das hierauf bezügliche Dokument 6 Wochen nach Unterzeichnung des Friedensschlusses dem König von Schweden zu übermitteln.

5. Alle vom König August in fremden Ländern gegen Polen und Schweden abgeschlossenen Bündnisse werden aufgehoben.

8. Die Prinzen Jakob und Konstantin Sobiesky werden in Freiheit gesetzt.

11. Alle Deserteure, namentlich aber Patkul, werden ausgeliefert.

15. Das schwedische Heer verbleibt den Winter über in Sachsen und wird während dieser Zeit mit allem Nötigen versehen.

22. Die Ratifikation des Friedensschlusses hat innerhalb 6 Wochen zu erfolgen.