Seite:Heft15VereinGeschichteDresden1901.pdf/50

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Der Abschluß des Friedens war unter so eigentümlichen Umständen erfolgt, die im Frühjahr 1707 erfolgte Arretirung von Imhoffs und Pfingstens, der darauf Jahre lang geführte Prozeß und das Ende desselben, wonach Imhoff zu lebenslänglicher Festungshaft und Pfingsten zum Tode verurteilt, dann aber ebenfalls zu lebenslänglicher Festungshaft begnadigt wurde, haben zu so widersprechenden Darstellungen Veranlassung gegeben, daß diese auch heute noch nicht ganz aufgeklärte Episode der sächsischen Geschichte einer näheren Betrachtung wert erscheint. Sie ist früher schon mehrfach bearbeitet worden. Dabei hat man aber stets als Quelle das Manifest des Königs vom 8. August 1709 benutzt, in welchem die beiden Kommissare Imhoff und Pfingsten verschiedener verbrecherischer Handlungen beschuldigt werden, die damals noch nicht erwiesen waren, denn der Urteilsspruch wurde erst 1½ Jahr später, am 20. Dezember 1710, gefällt.

Der erste, welcher in neuerer Zeit mit Benutzung archivalischen Materials diese Episode dargestellt hat, ist der Schwede Joh. Rich. Danielson, der 1878 unter dem Titel: „Zur Geschichte der sächsischen Politik 1706 – 1709“ eine Doktordissertation an der Universität in Helsingfors veröffentlichte. Danielson hat die Archive in Stockholm, Kopenhagen, Berlin, Dresden etc. mit großem Fleiß durchforscht und eine objektive Schilderung der damaligen Zeit gegeben. Soweit seine aus dem Hauptstaatsarchive in Dresden geschöpften Nachrichten kontrollirt werden konnten, sind sie vollkommen richtig wiedergegeben, die Mitteilungen aus anderen Archiven werden daher wohl auch richtig sein. Trotz seiner großen Mühe, Klarheit in verschiedene dunkle Stellen zu bringen, ist ihm dies nicht ganz gelungen, denn es wird über einzelne Stellen wohl überhaupt niemals volle Klarheit geschaffen werden. Er hat daher sein Urteil nur auf Hypothesen gründen müssen, welche indessen von gründlichem Nachdenken zeugen.

Zwei Jahre nach ihm, 1880, hat von Sarauw, dänischer Kapitän a. D., in einer Schrift „Die Feldzüge Karls XII.“ diese Episode ebenfalls, aber sehr kurz behandelt und hierzu, nach seiner eigenen Angabe, keine selbständigen Studien gemacht, sondern Danielsons Werk benutzt. Er macht Danielson den Vorwurf, daß er nicht die Konsequenzen aus seinen mühevollen Forschungen gezogen hätte, sonst würde er ein feststehendes Resultat erreicht haben, wie es vollständiger