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wenn nicht schon früher, beim König in Polen; seit dieser Zeit tragen alle vom König unterschriebenen und vom Grafen Pflug gegengezeichneten Erlasse auch seinen Namen.

Danielson giebt (S. 8) an, Imhoff sei auch in Polen gewesen und nur früher als Pfingsten nach Sachsen zurückgekehrt. Diese Annahme, deren Beweis ihm schwer fallen dürfte, hat wenig Wahrscheinlichkeit für sich. Imhoff gehörte, wie wir oben gesehen haben, dem vom Könige eingesetzten Kriegsgericht an, war daher durch die Sitzungen desselben bis weit in den Monat August hinein an Dresden gebunden. Wahrscheinlich ist er dann auf Urlaub auf sein Gut Hohen-Priesnitz gegangen, denn er wird am 21. August durch eine Staffette nach Dresden berufen, welche ihm die Aufforderung der anderen Geheimen Räte bringt, an den Beratungen über ein vom Generalmajor von Seidlitz gebrachtes Spezialreskript des Königs teilzunehmen[1]. So wenig wichtig dieser Umstand zu sein scheint, so ist ihm doch deshalb ein besonderer Wert beizulegen, weil Imhoff nicht durch persönlichen Gedankenaustausch von den Ansichten des Königs unterrichtet war, sondern hierin ganz von den Angaben Pfingstens abhing, der schon dadurch ein gewisses Übergewicht über ihn erlangte und dieses auch in ausgiebiger Weise geltend zu machen wußte.

Gegen Mitte August wurde dem Könige in Nowogrodeck eine Denkschrift überreicht, welche von Pfingstens Hand geschrieben, das Datum des 15. August 1706 trägt und die politische Lage Sachsens schildert[2]. Darin heißt es: „Im Fall der König von Schweden sich vorgesetzt haben sollte, das Kurfürstenthum Sachsen und dessen inkorporirte Lande feindlich zu überziehen, so unternimmt er sich dessen, entweder Ihre Maj. dadurch zu forciren, auf die Krone von Polen zu renunciren, oder der Krone Frankreich Luft und zu dero faveur, dem hohen Herrn Alliirten eine Diversion zu machen“. Wenn aber der König von Schweden sich nicht entschließen sollte, mit Frankreich zu gehen, so wäre es nicht unmöglich, daß er in Deutschland mit dem Könige von Preußen und „anderen malcontenten Reichsständen zum wenigsten partes tertias“ formiren würde. Aber auch in diesem Falle sei anzunehmen, daß der König von


  1. HStA Der Krieg zwischen Polen und Schweden Loc. 9318. V. Buch.
  2. HStA Den zwischen dem König von Polen und der Krone Schweden zu Altranstädt geschlossenen Frieden betreffend 1706 Loc. 3541. Vol. I.