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eingeschritten werden. Zu dem Verlangen aber, daß die Waffengewalt von den Alliirten angeordnet werden müsse, war er vollkommen berechtigt durch einen Beschluß des Kollegientages in Regensburg, vom 30. September 1702, der auch später wieder erneuert worden war und der besagte, daß diejenigen, welche während eines Krieges mit Frankreich einen Reichsstand mit feindlichem Anfall überzögen, für Feinde des Reiches zu erklären seien. Dieser Fall war nun eingetreten; August hatte Truppen am Rhein gegen Frankreich im Felde stehen und war von Karl XII. in seinen Erblanden „mit feindlichem Anfall überzogen“ worden. Letzterer hatte sogar bei seinem Einmarsch in Sachsen auch österreichisches Gebiet verletzt, da er durch einen Teil Schlesiens marschirt war. Diejenigen Mächte, welche den Beschluß vom 30. September 1702 gefaßt hatten, waren daher verpflichtet, durch eine zu bildende Koalition feindlich gegen Karl XII. aufzutreten.

So lagen die Verhältnisse, als Pfingsten am 15. Oktober, also 6 Tage, nachdem der König die erwähnten Schreiben vom 9. Oktober ausgefertigt hatte, in Petrikow eintraf. Was in den darauffolgenden Tagen zwischen ihm und dem Könige verhandelt worden ist, bleibt in Dunkel gehüllt. Die Frage, ob Pfingsten dem Könige das Original des in Altranstädt am 24. September abgeschlossenen Friedens vorgelegt und ob er ihn über alle Verhandlungen, welche den Friedensschluß herbeigeführt hatten, unterrichtet hat, wird wohl niemals vollkommen geklärt werden. In Bezug darauf heißt es in dem Bericht der Kommission[1]: „Pfingsten habe zwar von der unternommenen Friedenshandlung einigen Rapport gethan, muß aber doch endlich gestehen, daß Ihrer Königl. Maj. er weder das vollzogene Friedensinstrument vorgezeiget, noch auch, daß der Friede wirklich geschlossen und die Signirung allbereit geschehen, eröffnet“. – Ein späterer an derselben Stelle vorhandener Brief Pfingstens an den König, ohne Datum, besagt: „ich kann nicht verstehn, wozu weitere Urteile, da ich mich selbst schon verurteilt habe“. – In dem am 20. Dezember 1710 gefällten Urteilsspruch[2] aber heißt es: er habe, „daß der Friedenstraktat wirklich geschlossen sei, ausdrücklich nicht gemeldet, sondern nur das Wort – adjustirt gebraucht“. – In


  1. HStA Die Arretirung Imhoffs und Pfingstens Loc. 973. Vol. I.
  2. Ebenda. Vol. II.