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Man ersieht hieraus, wie die schwedische Militärintendantur ganz genaue Unterlagen über die Steuerkraft des Landes besitzen wollte, um danach ermessen zu können, in welcher Höhe die von ihr verlangten Kontributionen ausgeschrieben werden könnten. Eine Weigerung der Geheimen Räte, diesem Befehl Folge zu leisten, würde zu nichts geführt und die Sache nur verschlimmert haben, sie mußten daher die gethanen Fragen auf das genaueste beantworten. Und doch ist später dem Geh. Rat und Kammerpräsidenten Imhoff – dem Finanzminister – darüber ein gewiß ungerechter Vorwurf gemacht worden, denn in der gegen ihn erhobenen Anklageschrift[1] wird er beschuldigt, „daß er als Kammerpräsident wider Pflicht, Unseren ganzen Kammeretat aller Einnahmen den Schweden kommunizirt, auch den modum, der Kontribution nach, den Schweden selbst an die Hand gegeben haben soll“.

Einen Blick in die damals herrschenden Verhältnisse thun wir beim Lesen eines Briefes, den der oben schon erwähnte Stadtschreiber Jentzsch aus Meißen schrieb, als er schon vor Eröffnung des Landtages in Leipzig anwesend war. Er schreibt am 23. September[2]: Gestern warteten wir Ihro hochgräfliche Excellenz von Stenbock auf, der gab Allen gute Vertröstung, die ich mündlich referiren will, weil den Briefen nicht viel anzuvertrauen und die Posten angehalten und die Briefe visitirt werden. Ingleichen waren wir etliche Male bei dem Herrn Adlerstern und expedirten, was wir mit ihm zu negociren hatten. – – Anitzo wollen wir ins schwedische Lager fahren, so 1½ Meilen von hier und allda auch zusehen, was etwa zu thun sein möchte. – Das hiesige Schloß und das Grimmaische Thor ist mit Schweden besetzt, sonst aber in der Stadt keine Einquartierung außer etliche Große, so hin und her vom Rat einlogirt werden. Sonst wird von schwedischer Generalität eine rechte Ordonnanz verfertigt, nach welcher sich ihre Truppen genau reguliren und halten sollen, worinnen allen bisherigen Exzessen vorgebeugt und selbige abgestellt werden sollen. – – Es ist im Leipziger Kreise mit dem Marsche ebenso gegangen, wie im Meißnischen geschehen, und wenn ein Dorf ausgezehrt, wird das andere angepackt, jedoch weil die Herren Schweden merken, daß sie auf solche Weise


  1. HStA Die Arretirung von Imhoff und Pfingsten Loc. 973. Vol. I.
  2. Ratsarchiv. Akta, den schwedischen Einfall betreffend, G. XXXII. 124f. Vol. VI.