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endlich selbst darben dürften, ist gestern Ordre ergangen, daß alle Offiziere das überleie Gesinde und Pferde abschaffen sollen; kurz das Land wird dermaßen ausgesogen werden, daß wenig Vorrat nur zum Samen übrig bleiben dürfte. Ihro Maj. sind zweimal durch Leipzig geritten und haben sich umgesehen, des Nachts aber stets im Lager blieben. Der Herr von Imhoff ist hier im Fürstenhause einlogirt nebst dem Herrn Pfingsten und Herrn Zechen, und haben noch keine Audienz gehabt, sondern es wird alles bis auf den 2. Oktober differirt und dahin vertröstet, da dann sehr schwere Punkte proponirt werden möchten etc.“

Das Proponiren der sehr schweren Punkte blieb denn auch nicht lange aus, denn am 4. Oktober konstituirte sich der außerordentliche Landtag oder die Versammlung der Vertreter der Ritterschaft und Städte und wurde ihnen die Forderung des Königs von Schweden mitgeteilt.

Karl XII. forderte vom Lande die Zahlung von 625 000 Thalern monatlich zum Unterhalt seiner Truppen. Dem widersetzten sich die versammelten Stände, boten aber immerhin 400 000 Thaler monatlich an. Karl XII. blieb unerbittlich und gab nur insofern nach, als er gestattete, daß nur 500 000 Thaler monatlich in barem Gelde, 125 000 Thaler aber in Form von Rationen in natura, d. h. in Hafer, Heu und Stroh geliefert wurden. Bereits am 21. September 1706 war aus Altranstädt „Ihro Königl. Maj. von Schweden Verordnung, wonach dero Miliz im Kurfürstentum Sachsen sich zu reguliren und zu richten“ gedruckt erschienen[1]. Diese regelte, in welcher Weise Offiziere und Mannschaften ihr richtiges Feldtraktament erhalten sollten, ordnete an, daß in den Quartieren nichts ohne Bezahlung entnommen werde außer Fourage, und enthielt endlich Bestimmungen darüber, wie diese Anordnungen durchgeführt und in welcher Weise die Handhabung der Disziplin aufrecht erhalten werden sollte. – Nach der Verhandlung mit den Ständen aber erließ das schwedische Feldkriegs-Kommissariat, General Stenbock, eine weitere Verordnung[2] des Inhalts, daß die Truppen, denen Hausmannskost von den Quartiergebern zu liefern wäre, diese bar zu bezahlen hätten, worüber von den Regimentskommandeuren


  1. HStA Der polnisch-schwedische Krieg Loc. 3618. Vol. XLVI.
  2. HSTA Die in Sachsen von Schweden geforderte Kontribution 1706/7 Loc. 3619. Vol. L.