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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

der Gesundheit sicher war und darin, daß er an so vielen Tagen, als (der Behexte) in der Krankheit zugebracht hatte, ihn besuchen mußte und keine natürlichen Arzneien benutzte und den Kranken doch, seinem Versprechen gemäß, der Gesundheit wiedergab, wird er nicht sowohl als verdächtig, als vielmehr als offen ertappt, wenn auch nicht auf einem ausdrücklichen, mit dem Dämon eingegangenen Pakte, zum mindesten doch beurteilt und muß wie als überführt gehalten und mit den unten in der zweiten Weise, das Urteil zu fällen, enthaltenen Strafen bestraft werden, mit feierlicher Abschwörung, wenn nicht die Gesetze, die das Entgegengesetzte zu fordern scheinen, ihn halten. Was in diesem Falle der Ordinarius zu tun habe, wird sich später bei der Lösung der Argumente ergeben. –

Das vierte Mittel aber ist zu dulden, und zwar behaupten dies die Kanonisten wenigstens mit gewissen Theologen. Es heißt nur eitel, und zwar im strengen Sinne, weil es nämlich nur abergläubisch ist, und nicht auf Grund irgendeines ausdrücklichen oder stillschweigenden Paktes, aus der Absicht und dem Vorsatz des Ausübenden heraus ausgeführt wird. Ich sage, zum mindesten; weil, wenn man vielleicht auch das dritte Mittel diesem vierten anfügen möchte, es uns besser scheint, ihrer Behauptung nachzugeben, als zu Streitigkeiten Anstoß zu geben. – Dieses eitle Mittel nun ist weiter oben mit dem Beispiele von den Weibern belegt worden, welche einen über dem Feuer aufgestellten Melkeimer zu dem Zwecke schlagen, daß die Hexe, welche die Kuh des reichlichen Milchgebens beraubt hat, Schläge bekomme; mögen sie derlei auch vielleicht im Namen des Teufels zu tun haben, oder vielleicht ohne es auszudrücken.

Ebenhierher können auch andere ihrer Taten gestellt werden. Denn wenn sie in dieser Weise behexte Kühe auf die Weide schicken wollen und auch die Hexe selbst zu erkunden suchen, dann legen sie der Kuh bisweilen die Hosen des Mannes oder etwas anderes Unsauberes auf den Kopf oder Rücken, und zwar besonders an festlichen, recht heiligen Tagen, und treiben sie aus, indem sie sie mit dem Stocke, vielleicht wieder unter denselben Ausdrücken wie oben, schlagen. Dann eilt die Kuh geraden Laufes nach dem Hause der Hexe, richtet ihre Hörner gegen die Tür und stößt unter lautem Gebrüll fortwährend zu; und zwar tut dies durchaus der Teufel in der Kuh so lange, bis er durch andere Hexentaten zur Ruhe gebracht wird.

In Wirklichkeit ist derartiges, auch wenn es nach den vorgenannten Gelehrten zu dulden ist, doch nichts Verdienstliches, wie manche zu behaupten versuchen. Da wir nämlich nach dem Apostel belehrt werden, alles was wir in Worten oder Werken

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/329&oldid=- (Version vom 1.8.2018)