Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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vorgeht und nicht bloß mit kaiserlicher – daß ihnen schwere Gefahr droht, wenn es sich ereignet, daß ihre (Namens-)Veröffentlichung geschieht. Daher sollen sie ihre Namen nicht veröffentlichen“ etc. Weiter unten folgt: „Wenn aber die oben erwähnte Gefahr aufhört, mögen sie die Namen der Ankläger oder Zeugen veröffentlichen, wie es in anderen Prozessen geschieht“.
Der umsichtige Richter sei auch bezüglich der Macht der Personen bedacht, daß sie dreifach ist, nämlich die Macht der Abstammung und Familie, die Macht des Geldes und die Macht der Bosheit, die mehr zu fürchten ist, als die anderen beiden, weil daraus den Zeugen schwere Gefahren drohen könnten, wenn denen, gegen die sie ausgesagt haben, ihre Namen bekannt gemacht würden. Der Grund ist: Es ist größere Gefahr vorhanden, die Namen der Zeugen einem armen Angezeigten bekannt zu machen, der Komplizen im Bösen hat, Rebellen und Totschläger, die nichts zu verlieren haben, denn ihre Person, als einem Vornehmen oder Reichen, der an zeitlichen Gütern Überfluß hat. Was und wie beschaffen aber eine schwere Gefahr sei, erklärt Johannes, der über das obenerwähnte Wort „Gefahr“ also sagt: „Gefahr, weil man dabei den Tod oder Verstümmelung seiner selbst oder der Söhne oder seiner Eltern oder Verwüstung des Besitzes oder dem ähnlichen befürchtet“.
Der Richter möge überdies beachten, daß, wenn er mit apostolischer Hoheit nach dem Gutdünken des Ordinarius in diesen (Prozessen) vorgeht, mit Bezug darauf, d. h., die Nichtenthüllung der Namen der Zeugnis Ablegenden, sowohl er selbst als alle anderen Beisitzer, die den Aussagen der Zeugen beigewohnt haben oder in Zukunft bei der Fällung des Urteils beiwohnen könnten, zur Geheimhaltung verpflichtet sind, bei Strafe der Exkommunikation, die, wenn sie dem entgegenhandeln, der
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/457&oldid=- (Version vom 1.8.2018)