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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Bischof gegen sie schleudern kann und, damit sie (die Namen) nicht enthüllen, von Beginn des Prozesses an wenigstens implicite geschleudert hat. Daher heißt es in dem zitierten c. statuta, § et ut eorundem, folgendermaßen: „Und damit ebenderselben Ankläger und Zeugen Gefahren wirksamer begegnet und vorsichtiger im Amte der Inquisition vorgegangen werde, erlauben wir kraft gegenwärtiger Bestimmung, daß der Bischof und die Inquisitoren [du verstehe wie oben!] über diejenigen, welchen sie, wie vorausgeschickt, einen derartigen Prozeß auseinandersetzen und welche die ihnen von ebendem Bischof und den Inquisitoren als Geheimnis mitgeteilten Geheimnisse der Beratung oder des Prozesses gegen deren Erlaubnis anderen mitteilen, das Urteil der Exkommunikation, welches sie wegen der Verletzung des Geheimnisses durch die bloße Tat schon verdienen, verhängen und, wenn es ihnen gut scheint, veröffentlichen können“.

Weiterhin ist zu bemerken, daß wie Strafe daraufgesetzt ist, wenn die Namen der Zeugen ungehörigerweise veröffentlicht werden, so auch Strafe daraufgesetzt ist, wenn sie ungehörigerweise geheim gehalten werden; nämlich den Sachverständigen und Beisitzern, nach deren Ratschluß zum Urteil zu verschreiten ist; oder wenn sie nicht bekannt gegeben werden, wo sie ohne Gefahr für die Zeugen bekanntgegeben werden können, wie es in dem genannten c. statuta gegen Ende heißt: „Übrigens schreiben wir in allem vor, daß sowohl die Bischöfe als auch die Inquisitoren die reine und vorsichtige Obacht haben, daß sie nicht, die Namen der Ankläger oder Zeugen unterdrückend, sagen, es bestehe Gefahr, wo Sicherheit ist, und nicht behaupten, bei ihrer Gefährdung sei Sicherheit, wo eine solche Gefahr drohte; wobei sie ihre Gewissen belasten“. Dazu sagt der Archidiaconus: „O du Richter, wer du auch seist, beachte in einem solchen

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 64. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/458&oldid=- (Version vom 1.8.2018)