dauernd installiert zu haben (so schildert die Ursachen der Hinrichtung Strabon bei Joseph. ant. Iud. XV 9f. Die Tradition [ant. Iud. XIV 489f.], wonach H. Antonius, zu der Hinrichtung, die er an sich nicht gewollt habe, durch Geld bewogen hätte, verdient schon wegen der Form, in der sie auftritt – die hier herangezogenen eigenartigen [RE:34] Gründe, die den Senat eventuell gegen H. einnehmen könnten, falls Antigonos vor ihn gebracht würde! – weniger Glauben; durch ihre Zugehörigkeit zu der H. feindlichen Quelle wird sie jedoch vollends verdächtig. Die Neueren haben sich freilich zumeist ihr angeschlossen, richtig urteilt dagegen Wilcken in Pauly-Wissowas Realencykl. I 2420 s. Antigonos Nr. 9). Für die Belagerung und Eroberung Jerusalems s. Joseph. bell. Iud. I 343–358; ant. Iud. XIV 465–Ende; XV 8–10, 262ff. Cass. Dio. XLIX 22. Plut. Ant. 36. [RE:35]
2. Die Zeit der Herrschaft (37–4 v.Chr.).
a) Sicherung des Regiments nach innen und nach außen (37–28/7 v. Chr.).
Nach der schweren Erringung der Herrschaft stand als erste Aufgabe dem neuen König noch viel Schwereres bevor: das Gewonnene gegen Gegner im Innern und gegen äußere Feinde zu sichern, sein Volk an sich zu fesseln. Dieses war in seiner großen Menge immer noch von direktem Widerwillen gegen den Usurpator von Roms Gnaden erfüllt (Strabon bei Joseph. ant. Iud. XV 9f.). Durch große Ehrungen seiner Anhänger (bell. Iud. I 358; ant. Iud. XV 2) und durch besonders freundliche Behandlung aller ihm nicht direkt feindlichen und dem alten Regiment jedenfalls nicht besonders geneigten Kreise wie der Führer der Pharisäer [38] (ant. Iud. XV 3f.; die Erzählung über ihr scharfes Auftreten gegen ihn in der Synedrionssitzung von 47 v. Chr. ist jedenfalls Legende, s. auch S. 20) hat H. für sich Propaganda zu machen versucht. Er ist ferner bestrebt gewesen, den sadduzäischen Adel, der immer der Führer der Gegenpartei gewesen war, möglichst unschädlich zu machen. So hat er nach der Eroberung von Jerusalem 45 Angehörige des vornehmsten Adels hinrichten lassen; freilich mögen ihm manche der auf die Proskriptionsliste Gesetzten entkommen sein (bell. Iud. I 358; ant. Iud. XV 6; s. auch XVII 307; für das Entkommen mancher Proskribierter s. als Beispiel ant. Iud. XV 261ff.). Als falsch zu verwerfen ist die Angabe, H. habe bei seinem Regierungsantritt alle Mitglieder des Synedrions außer dem Pharisäer Samaias getötet (ant. Iud. XIV 175), da damals auch bereits die pharisäischen Schriftgelehrten in dieser Körperschaft vertreten waren (s. z. B. Schürer II⁴ 242) und gegen sie anscheinend gar nicht vorgegangen worden ist (so ist nach ant. Iud. XV 3 z. B. außer Samaias auch Pollion (?) am Leben geblieben; die Angabe ist zu werten als Teil der legendarischen Erzählung über die Synedrionsverhandlung gegen H. [beachte auch wieder das Schwanken der Namen auf S. 20]). Die alten Adelsfamilien wurden auch durch die Konfiskation der Güter der [RE:36] Proskribierten in ihrer Bedeutung für längere Zeit geschwächt (ant. Iud. XV 5ff.; sehr interessant ist es, wie im bell. Iud. I 358 dies in H. günstigerem Sinne erzählt ist. Wir haben in den antiquitates von § 2–7 offenbar wieder den jüdischen Anonymus vorliegen wie am Ende von Buch XIV. Die Dublette § 8ff., die aus Strabon stammt, schließt dann unvermittelt an).
Endlich hat sich H. auch vor jeder Maßnahme gehütet, die das Ansehen des alten einheimischen Priesteradels hätte erhöhen können. So hat er, da er infolge seiner idumäischen, nicht priesterlich-jüdischen Abstammung anders als die Hasmonäer das wichtige Hohepriesteramt nicht mit der Königswürde vereinigen konnte, zum Hohenpriester – die Stelle war infolge der Verstümmelung des Hyrkanos und der Hinrichtung des Antigonos frei – nicht einen Angehörigen des alten sadduzäischen Adels, sondern einen babylonischen Juden Ananel aus niederem priesterlichen Geschlecht ernannt (ant. Iud. XV 22. In § 39f. liegt eine zweite Tradition vor, die dem Ananel ἀρχιερατικὸν γένος zuspricht, was jedoch sachlich, wenn man nicht an die alte durch die Hasmonäer beseitigte Hohepriesterfamilie denken will, für diese Zeit unwahrscheinlich ist, da dieser Begriff sich anscheinend überhaupt erst seit dieser Zeit herausgebildet hat, vgl. act. Apost. IV 6. Eine dritte Tradition hat den Ananel zum ägyptischen Juden gemacht, Para 3, 5).
Übergangen hat H. bei dieser Ernennung auch die alte Hohepriesterfamilie, die Hasmonäer, obwohl ein Kandidat aus ihren Reihen vorhanden war, der Bruder seiner Gemahlin Mariamme, Aristobulos, der damals, 37 v. Chr., 15–16 Jahre alt war (bell. Iud. I 437; ant. Iud. XV 23f. 29. 34. 50. 56). Diese seine Jugend stand allerdings nach der üblichen Sitte der Zulassung zu der Ausübung des Amtes entgegen (s. Schürer II⁴ 284). So darf man also aus dieser Übergehung – mag die Möglichkeit dem König auch noch so willkommen gewesen
Walter Otto: Herodes. Beiträge zur Geschichte des letzten jüdischen Königshauses. Metzler, Stuttgart 1913, Seite 37. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Otto_Herodes.djvu/039&oldid=- (Version vom 1.8.2018)