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Seite:PhiloFugGermanAdler.djvu/014

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als verachtetet ihr die Genüsse des Magens und der Geschlechtsorgane, seid ihr mäßig gewesen, als ihr im reichen Besitz der dazu erforderlichen Dinge waret? Ihr verachtet den Ruhm? Seid ihr, als ihr zu ehrenvoller Stellung gelangtet, frei von Hochmut gewesen? Die Betätigung für den Staat verlachtet ihr, wohl weil ihr nicht begriffet, wie nützlich sie ist. 36 Übt und betätigt euch also vorher in den privaten und öffentlichen Angelegenheiten des Lebens, und erst wenn ihr mittels verwandter Tugenden – Haus- und Staatsverwaltung[1] – gute Haus- und Staatsverwalter geworden seid, so seid ihr wohl gerüstet, in ein anderes, besseres Leben auszuwandern. Denn es ist gut, wenn man als eine Art von Vorübung für den vollkommeneren Kampf vor dem theoretischen Leben das praktische durchmacht. Auf diese Weise werdet ihr den Vorwurf der Trägheit und Untätigkeit vermeiden. 37 So ist auch den Leviten aufgetragen, bis zu ihrem fünfzigsten Lebensjahr die Werke (des Tempeldienstes) zu verrichten, dann aber sind sie vom praktischen Dienst befreit, um alles zu erwägen und zu betrachten und so zum Lohn für rechtes Handeln im praktischen Leben eine andere Lebensweise zu erlangen, die sich der ausschließlichen Hingabe an Wissenschaft und theoretische Betrachtung erfreut.[2] 38 Auch sonst ist es notwendig, daß diejenigen, die an der göttlichen Gerechtigkeit teilhaben wollen, vorher der menschlichen Genüge tun; denn es ist eine große Torheit, zu meinen, man werde das Größere erreichen, wenn man das Kleinere nicht zu bewältigen vermag. Macht euch also erst mit der menschlichen Tugend vertraut, damit ihr auch mit der göttlichen in Verkehr treten könnt.“ Dieser Art sind die Ratschläge, die die Geduld dem nach der Tugend Strebenden gibt. Wir müssen nun die einzelnen


  1. Vgl. Über Joseph § 39; Quaest. in Gen. IV § 165; De animalibus adv. Alex. p. 168 Auch. Der Gedanke geht auf Plato und Aristoteles zurück (vgl. Plato Polit. 258e; Aristot. Eth. Nic. I C. 1).
  2. Philo bezieht sich auf die Vorschrift 4 Mos. 8, 25f.: der Levit soll vom 50. Lebensjahr an „nur Wache halten; Werke aber soll er nicht verrichten“ (die Stelle wird anders als hier erklärt Über die Nachstellungen § 65). Zu seiner Deutung scheint er durch eine griechische Quelle angeregt worden zu sein: wie Philo hier die Leviten, führt Seneca de otio c. 2, 2 die Vestalinnen als Beispiel dafür an, daß man im Alter die Pflichten des praktischen Lebens gegen die theoretische Lebensweise eintauschen dürfe. (Ein ganz entsprechendes griechisches Beispiel, nur im entgegengesetzten Sinn verwandt, bei Plutarch, An seni sit ger. res publ. c. 24.)
Empfohlene Zitierweise:
Philon: Über die Flucht und das Finden. H. & M. Marcus, Breslau 1938, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:PhiloFugGermanAdler.djvu/014&oldid=- (Version vom 21.5.2018)