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'Ueber die Gemüthsbeschaffenheit des regierenden Fürsten von Wied-Neuwied': Ueber die Gemüthsbeschaffenheit des regierenden Fürsten von Wied-Neuwied

und Weisheit dahin, daß die vielen Merkwürdigkeiten Neuwieds eine grosse Menge Reisender aus allen Gegenden Europens anzogen, welche immer dem Geiste eines Mannes huldigten, der in so kurzer Zeit, bei der bedrängtesten Lage seiner Finanzen, eine so schöne Schöpfung zu Stande gebracht hatte.[1]

Die Vorsehung rief ihn zu rechter Zeit ab. Es wäre gar zu hart für ihn gewesen, wenn er Zeuge alles des Jammers hätte seyn sollen, den der schrökliche Krieg über sein geliebtes Neuwied ausgegossen hat.

Doch von diesem seltnen Fürsten, dessen lichtvoller Geist auf einem Königsthrone helle Stralen über ganz Europa geworfen haben würde, nächstens ein mehreres.

Heute von seinem Sohne und Nachfolger in der Regierung, dessen Prozeß in Deutschland so viele Aufmerksamkeit und Theilnahme erregt hat.

Daß das Reichs-Kammergericht in Wezlar ihm die zur Alleinregierung nöthigen Verstandeskräfte abgesprochen, und daß jezt fast alle Glieder des Reichstages gegenseitiger Meinung seyn sollen, weißt Du. Allein eben diese Verschiedenheit des Urtels zweier Gerichtshöfe, welche so ehrwürdig, als erhaben sind, wird ein desto lebhafteres Verlangen in Dir erzeugen, genauer mit der Gemüthsbeschaffenheit und dem Charakter eines Fürsten bekannt zu werden, welcher einen Theil der Weisern der Nazion für sich, den andern gegen sich hat.

Hierüber kann ich Dir Aufschlüsse geben, welche Dich in den Stand sezen werden, Dir diese Theilung der Stimmen zu erklären.

  1. Einige Menschen haben mich versichert, daß in den ersten Jahren seiner Regierung der Graf sich öfters in der Nothwendigkeit befand, 30 bis 40 Gulden von einem seiner Unterthanen zu entlehnen.