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2. Meinung zu sollte vs. wollte: Sinngemäß wäre „sollte“ an dieser Stelle richtig, denn dem Angeklagten wird ja die Tat unterstellt, die er ableugnet. „Wollte“ wäre dann richtig, wenn der Angeklagte selbst behaupten würde, er hätte dies Tat gegangen. Ich denke, man kann es auf „sollte“ korrigieren. Aber dann bitte noch eine Ref einfügen. --Meiner Einer (Diskussion) 09:52, 1. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

+1. --Maasikaru (Diskussion) 11:28, 1. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
das mit der Ref klingt nach ner guten Lösung, werde das dementsprechend ändern --THE IT (Diskussion) 12:49, 1. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]