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Statistische Darstellung des Kreises Borken/VI. Eheliche und Geburtsverhältnisse

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VI. Eheliche und Geburts-Verhältnisse.

In den drei letzten Jahren sind überhaupt geboren 3599 Kinder, oder 1857 Knaben und 1742 Mädchen. Unter denselben sind 67 uneheliche Geburten, oder 30 Knaben und 37 Mädchen. Von der Hauptsumme fallen auf das Jahr 1859 1245, 1860 1125 und auf 1861 1229 Geburten. Von den unehelichen auf 1859 30, auf 1860 14 und auf 1861 23.

Getraut sind in den drei letzten Jahren 910 Paare, davon sind 876 Paare katholischer, 26 evangelischer und 8 jüdischer Religion. Es fallen davon auf das Jahr 1859 katholische Paare 303, evangelische 11 und jüdische 2; auf 1860 katholische 276, evangelische 7, jüdische 4; auf 1861 kath. 297, evangelische 8, jüdische 2. Dem Alter nach unterscheiden sich dieselben wie folgt: Männer unter 45 Jahren mit Frauen unter 30 Jahren 486, mit Frauen über 30 und unter 45 Jahren 308, über 45 Jahren 24; Männer über 45 und unter 60 Jahren mit Frauen unter 30 Jahren 17, über 30 und unter 45 Jahren 50, über 45 Jahren 14; Männer über 60 mit Frauen unter 30 Jahren 4, über 30 und unter 45 Jahren 3, über 45 Jahren 4.

Gemischte Ehen bestehen zur Zeit im Kreise 35, von denen in 24 die Männer evangelisch, in 11 dagegen katholisch sind.

Die meisten Ehen werden in dem Alter vom 20. bis zum 40. Jahre geschlossen, über dieses Alter hinaus kommen deren nur wenige vor. Wenn übrigens unter den einzelnen Beschäftigungsklassen eine hervortretende Neigung zum frühzeitigen Heirathen nicht bemerkt wird, so kommen doch hin und wieder Fälle der Art vor, und grade bei jungen Leuten der ärmern Klasse, die zur nothdürftigsten Einrichtung eines Hauswesens kaum die Mittel besitzen.

Im Jahre 1860 wurde durch rechtsgültiges Erkenntniß eine Ehe wegen Ehebruchs getrennt und die Ehefrau für den schuldigen Theil erklärt, und im Jahre 1861 wegen böslicher Verlassung auf| Trennung einer Ehe rechtskräftig erkannt, wobei der Ehemann für den schuldigen Theil erklärt ist. Außerdem hat ein Ehepaar sich selbst von Tisch und Bett getrennt, wobei die Schuld auf der Ehefrau lastet, die zur Zeit wegen verschiedener Vergehen in Gefängnißhaft sich befindet. Concubinate sind im Kreise nicht bekannt geworden, dagegen aber der Betrieb gewerbsmäßiger Unzucht von einigen Personen in den beiden größern Städten des Kreises zur Anzeige und gerichtlichen Bestrafung gekommen, die demnächst in eine Correctionsanstalt geschickt wurden und nach Entlassung aus derselben in genauer polizeilicher Aufsicht gehalten werden.

Unter den in den drei letzten Jahren gebornen 3599 Kindern befinden sich 67 uneheliche, oder 1,90% der ehelichen. In der vorhergehenden dreijährigen Periode waren unter 3475 Geburten 45 uneheliche, oder 1,31%. Die letzten drei Jahre zeigen mithin eine Zunahme der unehelichen Geburten.


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