Zum Inhalt springen

Topographia Palatinatus Rheni: Metz

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Topographia Germaniae
Metz
<<<Vorheriger
Markirch
Nächster>>>
S. Michel
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1645, S. 17–20.
[[| in Wikisource]]
Metz in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[T57]
[17]
Metz.

Diese des Reichs gewesene / und Bischoffliche Stadt / so 18. Meilen von Straßburg gelegen / hat vor Zeiten Divodurum geheissen; folgends aber hat sie von den Mediomatricis, oder Mediomatricibus, die sie zu ihrer Hauptstadt gemacht / den Namen bekommen / daß sie Mediomatrix genant worden; darauß Metis, Metae, und Metz / worden / wie viel wollen; [18] wiewol andere diesen Nahmen vor einen Teutschen halten / und für eine Metz / oder Dirne / außlegen; dieweil auch die Stadt selber in ihrem Wappen eine Jungfrau führet. Ortelius ist in seinem Itinerario p. 303. der Meynung / daß diese Stadt / wie gesagt / der Alten Divodurum Mediomatricorum, dessen Orts Cornelius Tacitus gedencket / seye / wie er dessen Ursachen beybringet. Es waren aber besagte Mediomatrici ein Gallisches Volck / so vor Zeiten / ehe sich die Tribocci, Nemetes, und Vangiones, teutsche Völcker / in einen Theil ihres Lands gesetzt / sehr mächtig gewest seyn. Theils geben für / als sich Metz an C. Iulium Caesarem nicht ergeben wollen / so habe er Marium Metium geschickt / der die Stadt belagert / erobert / außgebrant / zerschleifft / und alle Bürger darinn erbärmlich umbgebracht; nachmals aber / als ihme die Gelegenheit herumb wol gefallen / hab er / mit deß Caesaris Erlaubnuß / solche wieder erbaut / und nach seinem Namen Metim, oder Metiam, genant; dahin sich so dann von allen Orten Leuthe / auch die vor der Belagerung entwichene Bürger / wieder begeben; und hab er Metius 19. Jahr da regieret / und vor seinem Ende 13. auß den alten und vornehmsten Geschlechten daselbst erwählet / welchen er die Stadt / und Regierung anbefohlen; auch ihnen einen zugeben / der den Römischen Käyser / deme er die Stadt unterworffen / repraesentiren solte; welche Regimentsform auch biß auff die Zeit / da sie vom König in Franckreich eingenommen worden / blieben seye / welches man dann dahin gestellt seyn läst. Sie hat folgends lange Zeit zu Franckreich gehört / und ist deß Frantzösischen Austrasischen Königreichs Hauptstadt / und Königliche Residentz gewesen. Nach Käysers Caroli M. Zeiten ist sie an das Teutsche Reich kommen / bey deme sie biß auffs Jahr 1552. blieben / welchem sie dann / mit List / vom König Heinrichen dem Andern in Franckreich / eingenommen / und von solcher Cron dem Reich Teutscher Nation biß daher vorenthalten worden ist; und haben sie / die Frantzosen / alda ein vestes Castell / so man la Citadelle nennet / bauen lassen / die Stadt so sonsten an ihr selbst kein defension hat / desto mehr in Zwang zu halten / damit sie nicht wieder Teutsch werde / welche vorhin als eine mächtige Reichsstadt / monatlich zum Römerzug / auff 25. zu Roß und 150. zu Fuß / ist belegt gewesen. Hat sich aber folgends mit ihrer Unvermögenheit / und deß Königs in Franckr. Beschwerungen / entschuldigt. Es gehen gleichwol noch / als wir berichtet werden / von dannen die appellationes an das Käyseriliche Cammergericht gen Speyer / und gibt es daselbst noch einen starcken Handel / und finden sich auch noch etliche / sonderlich unter den Kauffleuthen / alda / so gut Teutsch reden; und ist das Land umb die Stadt / so heutigs Tags Le Pays Messin genant wird / an Geträid / Wein / Fleisch / Fisch / Saltz / Metallen / und Holtz / herrlich gut / schön / und eben. Sie / die Stadt selbsten ist sehr groß / und ligt nach der Länge; dardurch der Fluß Selna / Sella / und insgemein Seylle genant / rinnet / und ausserhalb derselben in die Mosel fällt. Welche Mosel die weite Ebne / darinn Metz ligt / nachdem sie sich in etliche Aerme außgetheilet / befeuchtiget / davon auch ein Theil an der Stadtmaur (die umb und umb / schlecht / und mit runden Thürnen umbgeben ist) her / und ein Theil gar durch die Stadt lauft / biß sie / wie gesagt / unten zur Sella, dem andern Fluß / so durch die Stadt rinnet / kommt / wo der Dom / oder die Hauptkirch ligt / da ist die Stadt etwas erhöet / darneben der Marckt ist / auf welchem man allerley verkaufft / und von solchem allenthalben gegen die Mauren ein wenig hinab steiget. Und ist besagte Haupt- oder Bischoffliche Kirch / zu S. Stephano genant / wol das fürnehmste Stuck / neben dem gemeltem Castell / so allhie zu sehen. Dann es ein herrlich / und welches selten zu finden / ein gantz vollkommen Werck / wie obernanter Ortelius meldet. Hat einen grossen Tauffstein von Porphyr / so mehr als 10. Schuch in der Länge. Auff dem Thurn dieser Kirchen kan man die Stadt und schöne Gegend herumb / übersehen. Sonsten ist von vielen Kirchen allda sonderlich zu beobachten das Closter S. Petri, da die Nonnen alle vom statlichen Geschlecht seynd / auch hüpsche Losament / und ein feine Kirch haben. Item die Kirch / und das Closter S. Arnoldi, und darin die Begräbnuß Käys. Ludw. deß. I. Es waren vor Zeiten ausser der Stadt / herrliche Kirchen / sonderlich die reiche Abbtey S. Arnoldi, welche aber / sampt den schönen Vorstädten / als Käyser Carl der Fünffte diese Stadt

[T58]
[T58]
[T58]

[19] belagert / und den Frantzosen wieder zu entziehen / aber vergebens / vermeint / abgebrochen worden seyn / damit die Käyserischen allda ihren Auffenthalt nicht haben solten. Da dann der Hertzog von Guise, als deme die Stadt zu beschützen vom König in Franckreich anvertrauet worden / als S. Arnolds Kirchen / mit grossem Pracht / die Gebein deß gedachten Käysers Ludovici Pii, Käyser Carls deß Grossen Sohns / und dieses Käysers Gemahlin / der Königin Hildegards / und deß Aleide Drogonis, Bischoffs zu Metz / und besagten Käyser Carls unehlichen Sohns; wie auch deß Hertzogen Vitronis in Lothringen deß Amalardi, Ertzbischoffs zu Trier / und sein deß Käysers Caroli Cantzlers; und anderer vornehmer Leuthe Cörper mehr / in die Stadt gebracht hat. Der Pallast / oder das Rathhauß allhie / ist ein ziemlich alt Gebäu; wie die Stadt in Weltlichem regiert werde / kan man beym Braunen im 2. Theil seines Stadtbuchs / und daselbst im Register / nachschlagen. Noch vor wenig Jahren seynd die Bürger allhie von zweyerley Religionen / nemlich der Römisch-Catholischen / und Huguenotischen gewesen / aber von kurtzer Zeit hat man sich / wie geschrieben worden / den Calvinisten / oder Huguenoten / das exercitium nider zu legen / unterstanden. Die Guarnison allhie / hat man vor diesem auff die 3000. Mann gehalten. Es haben sich allhier / sonder Zweifel / sonderlich bey der Königlichen Hofhaltung / viel denckwürdige Sachen zugetragen. Wir wollen zum Beschluß allein etlicher auß einem Anonymo, gedencken / welcher im Jahr 1553. auß Augspurg / an Franciscum Duartaeum geschrieben / daß diese Stadt Anno 883. die Normannen / Anno 1100. den Grafen auß Champagne, Anno 1200. die Frantzosen / Anno 1300. den Böhmischen König / Anno 1350. den Hertzog von Barr / Anno 1400. die 3. mächtige Könige auß Sicilien / Franckreich und Britannien / so sie belagert hatten / abgetrieben / und überwunden. Und obwolen Hertzog Nicolaus von Lothringen Anno 1473. sie mit List vermeinte in seine Gewalt zu bringen / und allbereit auff die 500. Soldaten in Wägen Morgens frühe / durch den bestochenen Pförtner hinein gebracht hatte / so seyen doch solche von den Bürgern alle erschlagen worden. Sonderlich ist die obgedachte Käyser Carls deß Fünfften Belagerung deß Jahrs 1552. berühmbt / davon man das Schiessen gar zu Straßburg gehört; wie Crusius part. 3. Annal. Suev. l. 11. c. 26. bezeuget. Und werden hievon unterschiedliche Verß gelesen / unter denen auch folgende seyn / die Michael Piccartus decad. 15. Observat. Historico Polit. cap. 8. erzehlet:

Herculis optasti longas transire columnas,
     Siste gradum, Metis haec tibi meta datur.

Siehe / was die Frantzosen vor Recht zu der Stadt Metz zu haben vermeinen / beym Thuano lib. 11. historiarum, und was ihnen darauff zu antworten / beym Limnaeo de Iure publico l. 7. c. 32. n. 6.

Was endlich das Bistumb dieser Stadt anbelangt / so will man / daß der H. Clemens / deß Pabst Clementis, den man zu S. Peters Nachfolger zu Rom machet / Mutters Bruder / von gedachtem H. Apostel Petro / den Christlichen Glauben zu predigen / in Franckreich geschickt worden seye / und gantz Lothringen / auch der Metzer Gräntzen / mit vielen Kirchen gezieret / und / als der erste Bischoff allhie / einen Anfang an obgedachter S. Stephans Kirchen / (so folgends allein / als die Hunnen diese Stadt verbrennt / durch sonderliche Schickung Gottes / unversehrt geblieben) gemacht habe. Und seye folgends der Bischöffe Macht nicht gering / und auch in der Stadt gewesen / biß die Bürger dieselbe ihme umb ein grosse Summa Gelds abgekaufft haben / und darauf von den Käysern stattlich befreyet worden seyen. Der Anschlag dieses Bischoffs ist vorhin 20. zu Roß / 70. zu Fuß / gewesen; hat aber wegen einer temporal moderation hernach nur 623. zu Roß / und 2312. zu Fuß / oder 173. Gulden / 20. Kr. monatlich geben. Er hat stattliche Lehen zu ertheilen; und ligen in seinem Bistumm die 2. veste Städtlein Vy, und Moyenvy, an der Sella, die man ins gemein Vic, und Moyenvic, schreibet / welche die Käyserischen vor etlichen Jahren eingenommen / und bevestiget / aber der König in Franckreich Anno 1631. erobert hat. Werden der Zeit / wie auch Marsal, von einem Aufseher gubernirt, und ligen alle 3. darunter Marsal, und Moyenvy, am vestisten / nicht weit von einander / in einem Morast / dardurch ein kleines Wasser laufft / so seinen Ursprung in dem bey 3. Meilen davon gelegenen See / Lindre genant / nimmet; [20] welches Flüßlein / mit den Wassern deß gedachten Morasts / ferners in die besagte Sella, Scelle, oder Seylle / sich ergiesset: Wie Tassin in Beschreib- und Abbildung etlicher Plätz in Lothringen erinnert. Des-Rues, in Beschreibung Franckreich / da er der Stadt Metz / und was für Recht / und Richter / daselbst / und in selbigem Land seyen / gedencket) sagt am 503. Blat / daß das Bischoffliche Obergericht / (darzu theils auch den Lehenhof / oder Lehengericht thun) zu besagtem Vy, oder Vic, gehalten werde.