Topographia Palatinatus Rheni: Metz
Diese des Reichs gewesene / und Bischoffliche Stadt / so 18. Meilen von Straßburg gelegen / hat vor Zeiten Divodurum geheissen; folgends aber hat sie von den Mediomatricis, oder Mediomatricibus, die sie zu ihrer Hauptstadt gemacht / den Namen bekommen / daß sie Mediomatrix genant worden; darauß Metis, Metae, und Metz / worden / wie viel wollen; [18] wiewol andere diesen Nahmen vor einen Teutschen halten / und für eine Metz / oder Dirne / außlegen; dieweil auch die Stadt selber in ihrem Wappen eine Jungfrau führet. Ortelius ist in seinem Itinerario p. 303. der Meynung / daß diese Stadt / wie gesagt / der Alten Divodurum Mediomatricorum, dessen Orts Cornelius Tacitus gedencket / seye / wie er dessen Ursachen beybringet. Es waren aber besagte Mediomatrici ein Gallisches Volck / so vor Zeiten / ehe sich die Tribocci, Nemetes, und Vangiones, teutsche Völcker / in einen Theil ihres Lands gesetzt / sehr mächtig gewest seyn. Theils geben für / als sich Metz an C. Iulium Caesarem nicht ergeben wollen / so habe er Marium Metium geschickt / der die Stadt belagert / erobert / außgebrant / zerschleifft / und alle Bürger darinn erbärmlich umbgebracht; nachmals aber / als ihme die Gelegenheit herumb wol gefallen / hab er / mit deß Caesaris Erlaubnuß / solche wieder erbaut / und nach seinem Namen Metim, oder Metiam, genant; dahin sich so dann von allen Orten Leuthe / auch die vor der Belagerung entwichene Bürger / wieder begeben; und hab er Metius 19. Jahr da regieret / und vor seinem Ende 13. auß den alten und vornehmsten Geschlechten daselbst erwählet / welchen er die Stadt / und Regierung anbefohlen; auch ihnen einen zugeben / der den Römischen Käyser / deme er die Stadt unterworffen / repraesentiren solte; welche Regimentsform auch biß auff die Zeit / da sie vom König in Franckreich eingenommen worden / blieben seye / welches man dann dahin gestellt seyn läst. Sie hat folgends lange Zeit zu Franckreich gehört / und ist deß Frantzösischen Austrasischen Königreichs Hauptstadt / und Königliche Residentz gewesen. Nach Käysers Caroli M. Zeiten ist sie an das Teutsche Reich kommen / bey deme sie biß auffs Jahr 1552. blieben / welchem sie dann / mit List / vom König Heinrichen dem Andern in Franckreich / eingenommen / und von solcher Cron dem Reich Teutscher Nation biß daher vorenthalten worden ist; und haben sie / die Frantzosen / alda ein vestes Castell / so man la Citadelle nennet / bauen lassen / die Stadt so sonsten an ihr selbst kein defension hat / desto mehr in Zwang zu halten / damit sie nicht wieder Teutsch werde / welche vorhin als eine mächtige Reichsstadt / monatlich zum Römerzug / auff 25. zu Roß und 150. zu Fuß / ist belegt gewesen. Hat sich aber folgends mit ihrer Unvermögenheit / und deß Königs in Franckr. Beschwerungen / entschuldigt. Es gehen gleichwol noch / als wir berichtet werden / von dannen die appellationes an das Käyseriliche Cammergericht gen Speyer / und gibt es daselbst noch einen starcken Handel / und finden sich auch noch etliche / sonderlich unter den Kauffleuthen / alda / so gut Teutsch reden; und ist das Land umb die Stadt / so heutigs Tags Le Pays Messin genant wird / an Geträid / Wein / Fleisch / Fisch / Saltz / Metallen / und Holtz / herrlich gut / schön / und eben. Sie / die Stadt selbsten ist sehr groß / und ligt nach der Länge; dardurch der Fluß Selna / Sella / und insgemein Seylle genant / rinnet / und ausserhalb derselben in die Mosel fällt. Welche Mosel die weite Ebne / darinn Metz ligt / nachdem sie sich in etliche Aerme außgetheilet / befeuchtiget / davon auch ein Theil an der Stadtmaur (die umb und umb / schlecht / und mit runden Thürnen umbgeben ist) her / und ein Theil gar durch die Stadt lauft / biß sie / wie gesagt / unten zur Sella, dem andern Fluß / so durch die Stadt rinnet / kommt / wo der Dom / oder die Hauptkirch ligt / da ist die Stadt etwas erhöet / darneben der Marckt ist / auf welchem man allerley verkaufft / und von solchem allenthalben gegen die Mauren ein wenig hinab steiget. Und ist besagte Haupt- oder Bischoffliche Kirch / zu S. Stephano genant / wol das fürnehmste Stuck / neben dem gemeltem Castell / so allhie zu sehen. Dann es ein herrlich / und welches selten zu finden / ein gantz vollkommen Werck / wie obernanter Ortelius meldet. Hat einen grossen Tauffstein von Porphyr / so mehr als 10. Schuch in der Länge. Auff dem Thurn dieser Kirchen kan man die Stadt und schöne Gegend herumb / übersehen. Sonsten ist von vielen Kirchen allda sonderlich zu beobachten das Closter S. Petri, da die Nonnen alle vom statlichen Geschlecht seynd / auch hüpsche Losament / und ein feine Kirch haben. Item die Kirch / und das Closter S. Arnoldi, und darin die Begräbnuß Käys. Ludw. deß. I. Es waren vor Zeiten ausser der Stadt / herrliche Kirchen / sonderlich die reiche Abbtey S. Arnoldi, welche aber / sampt den schönen Vorstädten / als Käyser Carl der Fünffte diese Stadt
[T58] [T58] [T58][19] belagert / und den Frantzosen wieder zu entziehen / aber vergebens / vermeint / abgebrochen worden seyn / damit die Käyserischen allda ihren Auffenthalt nicht haben solten. Da dann der Hertzog von Guise, als deme die Stadt zu beschützen vom König in Franckreich anvertrauet worden / als S. Arnolds Kirchen / mit grossem Pracht / die Gebein deß gedachten Käysers Ludovici Pii, Käyser Carls deß Grossen Sohns / und dieses Käysers Gemahlin / der Königin Hildegards / und deß Aleide Drogonis, Bischoffs zu Metz / und besagten Käyser Carls unehlichen Sohns; wie auch deß Hertzogen Vitronis in Lothringen deß Amalardi, Ertzbischoffs zu Trier / und sein deß Käysers Caroli Cantzlers; und anderer vornehmer Leuthe Cörper mehr / in die Stadt gebracht hat. Der Pallast / oder das Rathhauß allhie / ist ein ziemlich alt Gebäu; wie die Stadt in Weltlichem regiert werde / kan man beym Braunen im 2. Theil seines Stadtbuchs / und daselbst im Register / nachschlagen. Noch vor wenig Jahren seynd die Bürger allhie von zweyerley Religionen / nemlich der Römisch-Catholischen / und Huguenotischen gewesen / aber von kurtzer Zeit hat man sich / wie geschrieben worden / den Calvinisten / oder Huguenoten / das exercitium nider zu legen / unterstanden. Die Guarnison allhie / hat man vor diesem auff die 3000. Mann gehalten. Es haben sich allhier / sonder Zweifel / sonderlich bey der Königlichen Hofhaltung / viel denckwürdige Sachen zugetragen. Wir wollen zum Beschluß allein etlicher auß einem Anonymo, gedencken / welcher im Jahr 1553. auß Augspurg / an Franciscum Duartaeum geschrieben / daß diese Stadt Anno 883. die Normannen / Anno 1100. den Grafen auß Champagne, Anno 1200. die Frantzosen / Anno 1300. den Böhmischen König / Anno 1350. den Hertzog von Barr / Anno 1400. die 3. mächtige Könige auß Sicilien / Franckreich und Britannien / so sie belagert hatten / abgetrieben / und überwunden. Und obwolen Hertzog Nicolaus von Lothringen Anno 1473. sie mit List vermeinte in seine Gewalt zu bringen / und allbereit auff die 500. Soldaten in Wägen Morgens frühe / durch den bestochenen Pförtner hinein gebracht hatte / so seyen doch solche von den Bürgern alle erschlagen worden. Sonderlich ist die obgedachte Käyser Carls deß Fünfften Belagerung deß Jahrs 1552. berühmbt / davon man das Schiessen gar zu Straßburg gehört; wie Crusius part. 3. Annal. Suev. l. 11. c. 26. bezeuget. Und werden hievon unterschiedliche Verß gelesen / unter denen auch folgende seyn / die Michael Piccartus decad. 15. Observat. Historico Polit. cap. 8. erzehlet:
Herculis optasti longas transire columnas,
Siste gradum, Metis haec tibi meta datur.
Siehe / was die Frantzosen vor Recht zu der Stadt Metz zu haben vermeinen / beym Thuano lib. 11. historiarum, und was ihnen darauff zu antworten / beym Limnaeo de Iure publico l. 7. c. 32. n. 6.
Was endlich das Bistumb dieser Stadt anbelangt / so will man / daß der H. Clemens / deß Pabst Clementis, den man zu S. Peters Nachfolger zu Rom machet / Mutters Bruder / von gedachtem H. Apostel Petro / den Christlichen Glauben zu predigen / in Franckreich geschickt worden seye / und gantz Lothringen / auch der Metzer Gräntzen / mit vielen Kirchen gezieret / und / als der erste Bischoff allhie / einen Anfang an obgedachter S. Stephans Kirchen / (so folgends allein / als die Hunnen diese Stadt verbrennt / durch sonderliche Schickung Gottes / unversehrt geblieben) gemacht habe. Und seye folgends der Bischöffe Macht nicht gering / und auch in der Stadt gewesen / biß die Bürger dieselbe ihme umb ein grosse Summa Gelds abgekaufft haben / und darauf von den Käysern stattlich befreyet worden seyen. Der Anschlag dieses Bischoffs ist vorhin 20. zu Roß / 70. zu Fuß / gewesen; hat aber wegen einer temporal moderation hernach nur 623. zu Roß / und 2312. zu Fuß / oder 173. Gulden / 20. Kr. monatlich geben. Er hat stattliche Lehen zu ertheilen; und ligen in seinem Bistumm die 2. veste Städtlein Vy, und Moyenvy, an der Sella, die man ins gemein Vic, und Moyenvic, schreibet / welche die Käyserischen vor etlichen Jahren eingenommen / und bevestiget / aber der König in Franckreich Anno 1631. erobert hat. Werden der Zeit / wie auch Marsal, von einem Aufseher gubernirt, und ligen alle 3. darunter Marsal, und Moyenvy, am vestisten / nicht weit von einander / in einem Morast / dardurch ein kleines Wasser laufft / so seinen Ursprung in dem bey 3. Meilen davon gelegenen See / Lindre genant / nimmet; [20] welches Flüßlein / mit den Wassern deß gedachten Morasts / ferners in die besagte Sella, Scelle, oder Seylle / sich ergiesset: Wie Tassin in Beschreib- und Abbildung etlicher Plätz in Lothringen erinnert. Des-Rues, in Beschreibung Franckreich / da er der Stadt Metz / und was für Recht / und Richter / daselbst / und in selbigem Land seyen / gedencket) sagt am 503. Blat / daß das Bischoffliche Obergericht / (darzu theils auch den Lehenhof / oder Lehengericht thun) zu besagtem Vy, oder Vic, gehalten werde.