Topographia Palatinatus Rheni: Reipoltzkirch
Von theils Reipoldkirch / und Rivelskirch genant / ein Schloß / in der Gegend Falckenstein und Rockenhausen gelegen: so vorhin dem Adelichen Geschlecht von Hohenfelß / das Anno 1602. abgestorben seyn solle / zuständig gewest ist. Es gehört sonsten die Herrschafft Reipoltzkirch zum Ober-Rheinischen Craysse / und ist in der Reichs-Matricul monatlich auff 1. zu Roß / und 4. zu Fuß / oder 28. Gulden / und zum Cammergericht jährlich auff 25. Gulden angeschlagen. In dem General Friedensschluß / deß Jahrs ein tausend sechs hundert vierzig und acht gemacht / stehet also: So viel auch Rechts dem Herrn Grafen von Rasburg / genant Löwenhaupt / an das Ampt Bretzenheim / Chur-Cöllnisches Lehen / als auch die Herrschafft Reipoltzkirchen / auff dem Hundsruck / gebührt / soll ihme / mit aller Gerechtigkeit / verbleiben. In der Nürnbergischen Repartition / wegen der Gelder / für die Schwedische Soldatesca, stehen Reipoltzkirch / und Falckenstein / beysammen. Siehe oben Falckenstein.