Topographia Superioris Saxoniae: Heringen
Ein Statt / vnd zugehöriges Ampt / an dem Fluß Helm / vnd in dem Theil Thüringen / so die Gülden Aw genant wird / vnnd ein fruchtbar Geträydland / von Northausen / biß an Sangerhausen / sich erstreckend / ist / gelegen; davon sich die Herren Graven von Schwartzeburg schreiben; vnnd / wie berichtet worden / so hat vmbs Jahr 1641. ein Gräfflich Schwartzburgische Wittib / geboren auß dem Fürstlichen Hauß Braunschweig / im Schloß allhie Hoff gehalten. Es soll da einen Saltzbrunnen haben; wie Andernacus wil. Bey andern finde ich / daß allein zu Franckenhaussen / Saltzungen / vnnd Sultza / vnd etwa auch zu Artern / in Thüringen / Saltz gemacht werde. Es solle Heringen nur ein Meyl Wegs von der Reichs-Statt Northausen ligen: So von denen von Northaussen / in dem Krieg mit den Grafen von Hoenstein / Schaden gelitten / als denen damals / im Jahr 1369. Heringen gehörte. Crusius in seiner Schwäbischen Chronic schreibet part. 2. lib. 9. cap. 2. daß dieses Heringen den 27. Junii / Anno 1590. in zwo Stunden gantz / vnd also die Statt. 2. Vorstätte. 2. Kirchen / das Rahthauß / die Schul / vnd mehr als tausendt Häuser / abgebronnen seyen. Johann Becherer in der Thüringischen Chronic sagt p. 613. es sey das Schloß. 2. steinern Gebäw daran: Item zwo Mühlen / vnnd der Hospital / vberblieben. Johannes Bange / in seiner Thüringischen Chronick / stimmet p. 197. b. mit dem Becherer vberein / vnd sagt im vbrigen / daß man von der gantzen Statt / innerhalb drey Stunden / wiewol das Fewer im Mittag auffgangen / nicht wol einen Karren voll Holtzes hette zusammen lesen können: die beyde Statt-Thor seyen bald verfallen / vnd hab jederman durch ein Pförtlein das Leben retten müssen / sechszehen Menschen seyen in der Glut verdorben / viel beschädiget worden / etc.