Topographia Bohemiae, Moraviae et Silesiae: Beschluß vom Mähren-Land
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Beschluß vom Mähren-Land.
Es seyn über diese / noch mehrere berühmte Oerter in Mähren / als / das Schloß Hodolin / so dem gewesenen Ungarischen Palatino, Stephano Illieshazio, gehört hat / und / sonder Zweiffel / noch selbigem vornehmen Geschlecht zuständig seyn mag: Item / Hollitz / (so An. 1621. vom Bethlehem Gabor in brand gesteckt worden: Item / das veste Schloß Josewitz / so Tampir Anno 1619. einbekommen: und andere mehr / deren in Schrifften gedacht wird: weilen wir aber von derselben Zustand keine eigentliche Nachrichtung haben; zu dem auch nicht vergewissert seyn / daß sie nicht allbereit oben / unter andern Namen / einkommen; So lassen wir es daher bey den oberzehlten verbleiben.