Topographia Circuli Burgundici: Loßdun

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Topographia Germaniae
Loßdun
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S. Martins Dyck
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. 145–146.
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[145] Loßdun / Lausdunum, ein Holländisch Dorff / ein meil wegs vom Haag / der Grafen Haag gelegen / so von den Hügeln den Nahmen haben solle. In der Kirchen allda / ist der jenigen Gräfin / so auff einmahl 365. Kinder Anno 1276. solle gebohren haben / die aber / nach der Tauffe / darinn den Knäblein der Nam Johannis, den Mägdlein Elisabethae, gegeben worden / alle gestorben /) Begräbnuß zu sehen / und die Schrifft in Latein- und Niederländischer Spraach / dabey zu lesen; und hangen daselbst auch die Becken / mit diesen Worten. In dese tuee Beckens syn alle desee Kindereng hedoopt: Davon Joannes Geerbrandus Leydensis, Carmelitanus, in Chron. Hollandiae Comitum, et Episcopor. Ultraject. lib. 24. c. 11. (der nur 394. Kinder hat /) P. Bertius in Tabul. Geogr. contract. explicat. (da er auch nur 364. sampt der Grabschrifft /) und Comment. rer. German. lib. 2. pag. 4. 11. (da er 365. Kinder / und wieder ein andere Grabschrifft setzet /) Georg Braun / in Ind. lib. 3. Theatri Urbium, vocab. Delfft / Joh. Sincerus in Itinerario Galliae, Gotfrid. Hegenitzius in Itiner. Frisio-Hollandico (allda er p. 141. seqq. die rechte Grabschrifft hat /) Georgius Loysius, in Pervigilio Mercurii, observ. 187. (da das Epitaphium auch zu lesen /) Lud. Guicciardinus, in Beschreibung Hollands / und andere viel mehr / und darunter auch Franciscus Svvertius, in selectis Christiani Orbis deliciis, p. 364. und Nathan Chytraeus in deliciis variorum in Europa Itinerum, p. 825. seqq. (so beede die Schrifften ingleichem haben /) können gelesen werden. Jacobus Meyerus Baliolanus schreibet l. 9. rer. Flandr. f. 94. hievon also: Anno 1278. obiit Mathildis, filia Florentii Comitis Hollandiae, ea, quae uno partu filios peperit, 365. qui omnes ab Episcopo Trajectensi Othone sacris abluti sunt fontibus, in pelvi simul jacentes, ac deinde obierunt. Erat autem Mathildis uxor Comitis Hennebergensis. Frater illi erat Guilelmus Imp. Errant, qui eam Margaretham Comitem Hollandiae vocant, eumque partum anno 1314. adscribunt. biß hieher Meyerus. Marcus Zuerius Boxhornius, sagt in seinem Theatro Hollandiae pag. 172. also: Es hat zu Loßdun Magaretha [146] Graffen Florentii IV. Gemahlin / und Hertzog Heinrichs des Andern von Brabant Tochter / ein berühmtes Cistertienser Kloster erbauet / welche Anno 1267. gestorben / und darinn begraben worden. Es hat aber solchem einen sonderlichen Nahmen die Machtild / oder wie sie andere / (und zwar die meisten / auch die Grabschriefft selbsten) nennen / Margareth / Graf Hermans zu Henneberg Gemahlin / und gedachten Graffens Florentii IV. und der Margarethen Tochter / mit ihrer wunderlichen Geburth von 365. Kindern / gemacht / so Anno 1276. geschehen seyn solle. Es erscheinet aber auß dem Beschluß der Taffel / so zu ewiger Gedächtnuß dieser vornehmen Geschicht / in der Kirchen zu Loßdun auffgehenckt ist / gnugsam / daß solche Schrifft so gar alt nicht ist / sondern erst im vorigen Seculo gemacht / und die Alte / so in Niederländischen Reimen bestanden / entweder hinweggethan / oder verderbt worden. Und bringet Iunius ein andere Lateinische Schrifft / darinn nur 364. Kinder gedacht wird. Ich wolte die Histori nicht gern Lügen straffen; wiewol viel Sachen seyn / so sie deß falsches überzeugen. Der jenige Guido, welcher so viel Kinder getaufft haben soll / ist deren von Utrecht Bischoff umb selbe Zeit nicht gewesen / man wolte dann derselbigen Bischöffe Catalogum in zweiffel ziehen / welcher außtrücklich meldet / daß Johan von Nassau[WS 1] / von Anno 1267. biß auffs Jahr 1287. daselbst Bischoff gewesen. Theils schreiben / daß sich diese Geschicht Anno 1244. Andere 1266. Andere 1276. begeben habe. Theils / daß die Mutter in der Geburtsstund / und zwar / wie Meyerus will / Anno 1278. gestorben sey. Aber auß deß Grafen Florentii, V. von Holland Schreiben Anno 1277. gegeben / erscheinet / daß sie zu Loßdun damaln albereit gestorben gewesen / und wird darinn solcher wunderlichen Geburt nicht gedacht. Und dieses sagt Zuerius. Wir wollen uns deßhalben in keinen Streit einlassen; allein dieses noch darbey erinnern / daß der gedachte Guido in der besagten Tafel / nicht ein rechter / sondern nur ein Weyh-Bischoff zu Utrecht genannt wird.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Nsasau