Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Masson
Dieses Städtlein liget sub latit. 53. 33. et longit. 39. 15. in Pommerischer Stetinischer Regierung / und gehört den Grafen von Eberstein. Das Schloß alhie hat Graf Wolff gebauet / welcher durch seinen Bruder / Graf Georgen / der beym Churfürsten Joachimo von Brandeburg zu Hofe dienete / durch Käyserliche / und anderer Fürsten Vorschrifften beym Bapst erhalten / daß er dem Bischoff Martino Carith zu Cammin / der nunmehr alt war / im Bisthum folgen solte. Solches konte der Hertzog Bogislaff in Pommern als deß Stiffts Patron / nit gut heissen / noch gestatten / sondern hat Erasmum Manteuffeln seinen Hoffrath / der zuvor seines Sohns Georgii Praeceptor gewesen / zum Coadjudorn verordnet / und durch seinen Land-Rentmeister / Niclas Garvin / acht tausend Gulden dem Bapst / daß Er damit zufrieden were / in den Rachen / wie Micraelius lib. 3. p. 497. schreibet / geschoben; die Grafen von Eberstein aber mit diesem Städtlein Massow / und deß Stiftes Cammin Antheil an der Quarckenburg / begütiget. Der Rath alhie hat Friedeheide / ein Dorff / in Besitz / dessen Lehen die Mildenitzen / ein Adelich Geschlecht / angefochten / und darüber mit besagtem Rath / der sich mit einer Appellation an das Käyserliche Cammer-gerichte geschützet / über achtzig Jahr lang im Recht gelegen seynd; so noch vor wenig Jahren nicht außgetragen war. Es hält dieses Städtlein Marckt deß Sontags vor Michaelis.