Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Prentzlau

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Topographia Germaniae
Prentzlau (heute: Prenzlau)
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Prizwalck
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1652, S. 83–84.
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Prentzlau / Prentzlow /

Ist ein wolbekandte Churfürstlich Brandeburgische Stadt / in der Uker Marck / an der Uker / und beym Uker-See / gelegen; deren oben bey Pasewalck etlichmal gedacht worden; als welche beede Städte in den Märck- und Pommerischen Kriegen offt herhalten müssen / und Prentzlow vor diesem / und auch hernach ein weil Pommerisch gewesen / biß sie Churfürst Friderich / und folgends sein Sohn Johannes / umbs Jahr 1427. den Pommern entzogen / und der Marck einverleibt / bey welcher diese Stadt hernach verblieben ist. Es sagt aber Angel. in der Märckischen Chronic / lib. 2. f. 31. daß Primislaus, der Wenden König / diese Stadt Prentzlau An. 1138. erbauet / und sie nach seinem Namen genennet habe. Soll ein Rolandsbild da seyn / darauß zu sehen / daß solche Statuae nit vom Carol. M. dem Käyser / ihren Ursprung haben. Siehe Johannem Gryphiandrum, in sing. tract. de Weichb. Sax. und Herman. Conring. de Urbib. German. th. 71. seq. Was aber den besagten Erbauer Primisl. oder Primislaf (der sonsten ein Fürst der Mechelburger / und Wenden genandt wird / anbelangt / so seyn nit alle deß gedachten Angeli Meinung / und sagt Cram. lib. 1. Hist. Eccl. c. 25. daß die Luticier / zun Zeiten Bischoffs Otten von Bamberg / dem Hertzog Wartisl. in Pommern / deß angenommenen Christenthumbs halber / sehr feindlich zugesetzt / darumb er dieselben überzogen / das Uckerland / welches zu der Zeit / Pommerisch gewesen / eingenommen / und darin das Schloß Primislaf / oder Prentzlow / zu einer Vestung aufgelegt habe. Und lib. 2. c. 8. meldet er / daß Hertzog Barnimus I. in Pommern / so Ann. 1278. gestorben / die Stadt Prentzlau erbauet. Also schreibet auch Micrael. lib. 2. Pom. c. 68. daß obernandter Hertzog Wartislaff das Schloß Primißlaf im Uckerland zu einer Vestung / und also zum Grunde der Stadt Prentzlau aufgelegt habe. Wann man aber auff den Namen sehen wolte / so möchte Angelus einen stärckern Beyfall vor den andern haben. Wiewol auch dieses zu bedencken / daß gedachter Micraelius [84] p. 241. andeutet / daß obgemeldter Bischoff Otto / so Anno 1139. zu Bamberg gestorben / als Er noch in Pommern gewesen / durch seinen Priester Stanislaum, Prentzlow bekehret habe. Der auch lib. 3. cap. 41. sagt / daß Churfürst Friderich hochgedacht / es Anno 1420. zum Kriege kommen lassen / und nicht allein Angermünde / sondern auch das Schloß Greiffenberg / Boyzenburg / Zedenick / Prentzlow / so alle biß daher Stetinisch gewesen / zur Auffgabe gebracht / und den Pommern abgenommen. Ob aber wol / auf einer gemeinen Fürstlichen Zusammenkunfft zu Perleberg in der Prignitz / ein Anstand bedinget ward / so haben dennoch die Stetinische Fürsten sich höchlich beschweret befunden / und Casimirus hab sich Persönlich nach Ofen in Hungern zu Käyser Sigismundo verfüget / und wegen der im Jahr 1424. ihme / und seinem Bruder / abgenommenen Uckermarck sich beklaget. Als er wenig damit außgericht / sey er / mit seinem Bruder für Prentzlow geruckt / sie mit Gewalt erobert / und sich die Burger schwören lassen. Weil aber Hertzog Otto ihnen vorgeworffen / daß sie sich nicht Männlich gewehret / hetten sie mit dem hochernandten Churfürsten / nach dem sie drey Jahr in Pommerischer Gewalt gestanden / den Anschlag gemacht / daß Er zu Nacht seinen Sohn / Marggraf Johansen / für die Stadt schickete / welchem dann auch alsofort die Burger die Thore auffthaten. Also sey es mit Gewalt dahin gebracht worden / daß Clauß Copen / der Stetinische Hauptmann / das Schloß auffgeben muste. Darauff seye A. 1427. ein Erbeinigung zwischen Marck / und Pommern getroffen worden. Anno 1631. hat diese Stadt der König auß Schweden eingenommen. Anno 1637. befanden sich die Käyserischen hierumb. Anno 38. im Octobri / nahmen die Schwedischen diesen Orth wieder ein. An. 40. den 16. Septembris / verliessen die Schwedischen Prentzlow / nahmen ihren ergeblichen Vorrath am Getreyde mit / und begaben sich nach Lockenitz. Und demnach uns / so viel das Alter dieser Stadt Prentzlaw betrifft / von vornehmer Hand eine anderwerts kurtze Beschreibung zukommen / haben wir dieselbe dem günstigen Leser zu Lieb hiemit ihres wortlichen Inhalts folgender massen beyfügen wollen: Prentzlaw / welche die Hauptstadt deß Uckerlands / oder der Ucker-Marck / ist vor diesem Land-verderblichen Krieg eine nahmhaffte Stadt gewesen. Umbs Jahr Christi 1120. ist das Schloß / so aldort gelegen / und Primislaff geheissen / von Wartislao, Hertzogen in Pommern / zur Vestung gemacht / und die Inwohner / Anno 1139. durch Bischoff Otten von Bamberg zum Christlichen Glauben bekehret worden. Anno 1222. hat sie Barnimus I. auß Pommern / zur Stadt angelegt: und als Churfürst Johannes I. und Otto III. sein Bruder / in die Neu und Ucker-Marck / so damals Pommerisch gewesen / einfielen / und etliche Oerther / und unter denselben auch Prentzlow / wegnahmen / ist es endlich dahin verglichen worden / daß Churfürst Joannes Barnimi Tochter Hedwigen ehelichen / und die abgenommene Oerther / wie auch Prentzlau / loco dotis behalten solte. Als umbs Jahr Christi 1322. Jäckel Rebuck / so sich für Marggraff Waldemarn außgegeben / und seinen Adhaerenten sich in Krieg wider Ludwig den Bäyern begeben / haben sich Otto und Wartislaff / Hertzogen in Pommern / gleicher Gestalt in die Waffen gestellt / und bey solchen Troublen / Prentzlaw wieder zu sich genommen: Es ist aber dannoch endlich / als Ludwig beym Cremmer-Damm geschlagen worden / durch Vermittelung Friderichs von Eystädten / Bischoffs zu Cammin / dahin gebracht worden / daß die Hertzogen diese Stadt dem Churfürst ums Jahr Christi 1338. wiederumb zugestelt haben: weil aber Jäckel Rebucks Adhaerenten nit ruheten / sondern Churfürst Ludwigen immer zuschaffen gaben / haben die Hertzogen in Pommern A. 1345. sich dieser Stadt wieder bemächtiget / auch so lang behalten / biß sie Churfürst Fridericus I. Anno 1420. wieder gewonnen. Biß hieher angezogene Beschreibung.