Topographia Hassiae: Hachenburg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
  ← Gudensberg Hachenburg Hadamar →  
aus Topographia Hassiae, Text von Martin Zeiller, Illustrationen von Matthäus Merian
        Hachenburg in der Wikipedia      
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).


[81]
Hachenburg.


Ein Schloß vnnd Statt in der Graffschafft Sain / so im Jahr 1246. nach tödtlichem Hintritt Graff Henrichs zu Sayn / der Grosse genant / neben andern Lehenstücken / auff erstgedachten Henrici Magni Schwester Adelheit / vermählte Gräffin zu Spanheim / vnd durch dieselb dero vier Söhne / alle geborne Graffen zu Spanheim / devolvirt worden / vermög Testamentlicher Disposition. Vnder diesen jetzgemelten vier Brüdern / war einer Nahmens Johann der älteste / welcher hinterliesse zween Söhne / nemblich Henrichen vnd Gottfriden. Auff diesen letzten gemelten Graffen / kam in der Brüder Theilung im Jahr 1264. gemeltes Hachenburg mit dessen Zugehör. Anno 1634. mit eintritt deß Jahrs / thate der Obriste Grimberg / Commendant in Andernach / einen vergebenen Versuch / mit seinem Schaden / auff Hachenburg; darin sich Schwedische / vnd zwar anfangs wider der Burgerschafft willen / einquartirt hatten. Hernach / den 14. Mertzen forderten auch die Spanischen Hachenburg / durch einen Trompeter auff / griffen es aber nicht an / sondern plünderten Alten Wiedt / vnnd andere mehr Orth / zu grund auß.

Im Jahr 1636. auff Absterben Graff [82] Ernstens zu Sayn vnd Witgenstein / vnd dessen jungen Herrlein / Graff Ludwigen / hat Chur Cölln / vnder dem Vorwandt eines eröffneten vnd heimgefallenen Stamm-Lehens / dieses Schloß / Ampt vnnd Statt an sich gezogen / deßwegen dann die hinderlassene Fraw Wittib genöthiget worden / sich bey der Röm. Käyserl. Mayest. vnnd dem Käyserlichen Cammergericht zu beklagen / vnd ist darauff im Jahr 1637. den 9. Januarij /ein widerholtes Mandat / intitulirt extensio Mandati de restituendo et non amplius turbando sine clausula wider Ihre Churfürstl. Durchl. zu Cölln / sambt dero hohen Thumb-Capitul vnd Ihre Fürstlich. Gnad. den Herrn Bischoffen zu Oßnabruck ergangen. Anno 1641. am 31. Maij haben die Käyserliche Mayest. in dieser Sach wider Ihre Chur-Fürstlich. Durchl. Executoriales ergehen lassen.

Bey den General Reichs Friedens-Handlungen / ist / im Jahr 1648. geschlossen worden / daß Herrn Ernsten / Graffen zu Sayn / etc. Fraw Wittib / wider in die Jenige Possession deß Schlosses / Stättleins / vnnd Ampts Hachenburg / sampt zugehör / als auch deß Fleckens Bendorff / eingesetzt werden soll.

  ← [[{{{TOP}}}{{{VOR}}}|{{{VOR}}}]] {{{ORT}}} [[{{{TOP}}}{{{NAR}}}|{{{NAR}}}]] →