Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae: Appenzell

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Topographia Germaniae
Appenzell
<<<Vorheriger
Nünkilch
Nächster>>>
Altstätten
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1642, S. 56.
[[| in Wikisource]]
Appenzell in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[56]
13. Appenzell / Abbatis cella.

Es haben die Aebbte von S. Gallen / bey einer Meyl Wegs ob S. Gallen / an der Sitter / ein Schloß Clanx genannt / gebawet / vnnd da gewohnet / welches man / sampt dem Flecken / mit der Zeit Abbtszell / vnd ferrners auch das Ländlein herumb Appenzell nannte / welches von Mittag her an deß Klosters zu S. Gallen Gericht stosset / vnd sich gar nahend an der Statt Gericht ziehet; Ist vor Jahren mit etlichen / gegen dem Gottshauß S. Gallen / aber nicht alles (dann viel davon dem Adel zugehört) / pflichtig gewesen / aber sich von demselben / von Zwangs wegen etlicher vnrühigen Aebbten / mit Hülff deren von Schweitz / vnd Glaris / durchs Schwerd entlediget / darnach mit den Aebbten durch Vertrag vereiniget / vnd zu einer Gerechtsame An. 1421. gebracht. Vnd ist solch Ländlein / von vielen Jahren her / nicht dem Kloster (an welches es vom Käyser Adolpho kommen) allein / sondern auch dem Reich / mit Reichs-Stewren vnd Plfichten zugethan gewesen. Hat ein grosse Mannschafft / ein rauhes / starckes / fromm vnnd schlechtes Volck / so mit dem Adel im Turgäw / Rheinthal / vnnd vmb Veld-Kirch / vnd Bregentz / vor diesem viel zu thun gehabt. Hat schöne Weiber / vnnd hübsche Alpen / wie dann das Land mit hohen Gebürgen vmbgeben ist / rauhe vnd enge Eingäng hat. Ihre Nahrung ist mit Molcken / Vieh / vnnd der Gespunst / haben ein gute Losung aller Wahren in der Statt S. Gallen / auß welcher sie Jährlich ein groß Gut tragen. Es ist solches Ländlein in 12. Gemeinschafften getheylet / die von ihnen Roden genennet werden. Sechs Roden / so dem Haupt-Flecken Appenzell am nechsten ligen / seynd in die Pfarr Appenzell Kirch gehörig; Die andere sechs ligen ausserhalb der Pfarr / in andern Pfarren. Vnd hat das Ländlein acht Pfarren / nemblich besagt Appenzell / Gayß oder Gäß / Vrneschen / Trogen / Tüffen / Herisow / Hundswyl / vnnd die Pfarren in der Grub. Die aussere Gemeinden / oder Roden / sein Herisow / Hundwyl / Kuntzenberg / Trogen / Vrneschen / Gayß vnnd Tüffen / so mehr dann noch so viel Leuth / als die Innern / nemblich Appenzell / Schwendy / Brullisow / Gontes / Winckelbach / vnd Haßlen / haben; vnd der Reformirten / gleich wie die innere Roden / sampt dem Haupt-Flecken Appenzell / der Römisch Catholischen Religion zugethan seyn / vnnd wegen solcher beyder Religionen dieser Orth gleichsamb für Neutral gehalten wird; Vnd deßwegen als der innere Roden den Spanischen Bund / zu Beschützung deß Hertzogthumbs Meylands / angenommen / sich der äussere Roden darwider gesetzt / darüber Anno 1597. Vngelegenheiten entstanden / die aber / durch Hülff der Eydgnossen / beygelegt worden. Es bringen gleichwol die Reformirten ihre Geistliche Sachen für das Consistorium zu Costnitz. Alle Gemeinden haben mit einander einen Stab / Gericht vnd Landlich Regiment / vnd ein gemein Paner / vnd darinn einen freyen schwartzen Bären / mit rothen Klawen / mit welchem sie von den Römischen Käysern befreyet worden seyn. Haben einen Land-Rath auß den Landleuten deß gantzen Ländleins (von 144. Personen / wie man schreibt / nemblich auß jedem Roden 12.) besetzt / deren aller Oberer ein Amman ist / der Jährlich durch ein gantz Gemeind erwöhlt wird. Besagter ihr Haupt-Fleck Appenzell (daselbst der Rath auch Catholisch) ist in dem vorigen Seculo An. 1560. im Mertzen fast vberall verbrunnen / aber auß Hülff der andern Eydgenossen wider erbawen worden. An. 1452. haben die Appenzeller eine Bündnuß mit etlichen Eydgnossischen Orten gemacht: An. 1513. aber ist dieses Ländlein völlig in den Eydgnossischen Bunde kommen; Vnd hat jetzt die letzte Stell. Vid. Stumpfius, Munsterus, et alij.

[T48]