Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae: Chur

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Topographia Germaniae
Chur
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1642, S. 79–82.
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Chur / Cur.

Diß ist die Hauptstatt in Grawbündten / ein wenig minder / als ein halbe Stund vom Rhein / an zweyen Bergen / siebendhalb grosse Teutsche Meilen / oder sechszehen Stund gehens / von Bregentz / vnnd zehen Stund / oder vier Meilen von Feldkirch / vnd dreyzehen welscher Meylen von Meyenfeld gelegen. Den Namen führet man her vom Käyser Constantio, deß Grossen Constantini Sohn. Dann / als selbiger sein Läger / vnd Käyserlichen Hof / da er / von Meyland herauß / wider die Alemannier zog / in Rhaetien gehalten / vermeinet man / daß dardurch / in selbiger Zeit / die Statt Chur sich erstlich erhoben habe. Sintemal vorhero ihr bey keinem Scribenten nirgend gedacht werde / vnd geschehe keiner andern namhafften Gebäwen in dieser Gegend Meldung / als allein 3. Vestinen / Marsöil / Spinöil / vnd Ymburg. Vnd zwar / so hat der Römische Landvogt / so vber die erste Rhaetiam gesetzt war / seinen ordentlichen Hoff / in den besagten zweyen alten / vnd vesten Schlössern / so zu Chur / noch vor Erbawung der Statt / auff der Höhe gestanden / da jetzund der Bischoffliche Hoff ist / gehabt. Beyde Schlösser / nämlich / Spinoila, oder Dorn in Augen / vnd Marsoila, oder Krieg in Augen / wurden allein durch einen Graben von einander vntertheilet. Von Marsöil siehet man noch ein alten zerbrochenen / vnnd jetzund auch durch Brunst geschädigten Thurn / so der jenigen Burg einverleibt / die dieser Zeit durch einen Bischoffen von Chur bewohnet wird / vnd zimlich / ob sie wol durch Fewer offt verwüst worden / gebawet ist. Spinöil ist geschliffen / vnd zu einem Weingarte gerahten / den man jetzund / auß Mißbrauch / für Spinöil den Spanier nennet / doch siehet man noch allda etliche Spaar alter dicker / vnd starcker Mawren. Ymburg ist ein gar alt herkommene Veste / vnter den jetztgedachten beyden / auff ebenem Boden / gelegen gewesen / vnnd gestanden / da jetzund das Rath- vnnd Kauffhauß mitten in der Statt Chur ligt / so die Rhaetier in ihrer Spraach Plaunaterra, oder Ebenland genannt. Vnd hieher seyn / in den Verfolgungen der Keyser Diocletiani, vnd Maximiani, die zwey Geschwistrige / Felix vnd Regula / kommen / als sie in Gallien fliehen wolten: Aber / sampt ihrem Mitgesellen Exuperantio, zu Zürich / dahin sie von Ymburg / durch das Glarnerland / vnnd Zug / kamen / von dem Römischen Landvogt / der daselbst auff dem Hoff sasse / gefänglich angenommen / vielfaltig gemartert / vnnd endlich vngefähr vmbs Jahr Christi 303. getödtet worden seyn. Vnd dieweil die Schlösser hiebevor an diesem Ort erbawen / ein Hof vnd Wohnung waren / Erstlich der vornehmbsten Rhaetischen Herrn / darnach der Römischen Landpfleger / vnnd folgends / wie gesagt / auch deß Keysers Constantii Herberg / vnd Fürstlicher [80] Hof / so hat diese Statt grad zu Anfang den Nahmen Curia empfangen / das heist zu Teutsch ein Hof. Es haben auch nachwerts die Bischöff allezeit ihren Hoff in dem Schloß Marsöil / vnd darbey auffgerichten Gebäwen / gehalten / daher man es noch daselbst auff dem Hoff nennet: Hiemit hat die Statt / in ihrem Bezirck / allein den Welschen / gleichwol auch den Lateinischen Namen Curia, oder Chur / das Schloß aber / die Domkirch / vnd Praepositura Ecclesiae Curiensis, sampt dem gantzen Emfang der Dombherren Häuser / allein den Teutschen Namen Hoff / biß auff vns behalten / daselbst ein Thurn Amburg genannt / darinn der Domherrn Tafelstuben ist. Zwar es nicht vnglaublich / dieser Platz / so in alter Rhaetia vnter die fruchtbaresten / vnd allergelegenesten Ort gezehlet wird / sey von Anfang bewohnt gewest / vnd habe folgends / wegen deß Passes / vnd Residentz der Römischen Landpfleger / so die Schlösser Marsöil / vnnd Spinöil / inhielten / an Volck vnd Gebäwen / wie das allerhand Gelegenheiten mitbringen / trefflich zugenommen. Zun Zeiten Dieterici von Bern / oder Königs Clodovaei M. in Franckreich / hat S. Fridelin / so eines Königs zu Schotten / vnnd Irrland / Sohn sol gewest seyn / den Christlichen Glauben allhie geprediget / vnnd Hilarii Kirch erbawet / jenseit dem Wasser Plessur / so neben der Statt Ringmawren herein fleust / da es noch heutiges Tags zu S. Hilarien / oder S. Lärien heist / vnd noch etwas Anzeigungen einer Kirche sampt angehencktem Bruderhäußlein / gefunden werden. Ist nicht S. Martins Kirch / als etliche haben vermeynen wollen. Die Christliche Religion allhie / ist durch Lucium, Königs Coilli in Britannien Sohn / deß Arviragi (dessen Juvenalis sat. 4. gedencket) VrEnickel / geprediget worden / der auch allda vmbs Jahr 176. oder 179. oder 183. vnd nicht in Engelland oder Schotten / wie Polydorus Vergilius, vnd Andere / wollen / gestorben. Man helt darfür / daß der siebende Bischoff allhie / Valentianus, S. Lucii Kirchen / darinn er begraben ligt / Stiffter gewesen sey / als zuvor nur ein Zell / oder Bethäußlein / daselbst gestanden / welches S. Lucius erstlich dahin gesetzt / vnd zu seinem Brauch auff das einfältigste soll zugerichtet haben. Solch Gebäw ligt gleich ob der Statt Chur / an einem fruchtbaren Weinreichen Rain / oder Halden / vnd allein durch einen Weyer / Weingart / vnd Stalficker Landstraß / von dem Bischoflichen Schloß vnnd Hoff / so darunder stehet / abgesondert / ist hernach zu einer Aptey Praemonstrator Ordens gerahten: Aber letztlich / wegen schwärer Mißhandlung deß letzten Abbts / Theodori Schlegels / allda zu einer Herberg armer vnd krancker Leut / Anno 1529. worden / wiewol auch man etwas zur Bischofflichen / vnnd der dreyen Bünd / gemeinen Schul / so zu Chur in S. Niclas Kloster / das vorhin den Dominicanern gehöret / gewendet hat. Es ligt die Statt Chur auff einem weiten / fruchtbarn / vnd luftigen Boden / welchen der Rhein vnnd die Plessur / befeuchtigen. Sie hat durch Fewer / vnnd Pest / viel außgestanden. Ist sehr Volckreich / wegen deß grossen Gewerbs / stattlichen Wochen- vnd drey Jahrmärckten / vnd deß Gottshauß Bundes Ordinari / auch der drey Bünden vnterweiligen Zusammenkunfft / vnnd der Bytäg halber. Der Burgermeister allhie ist deß gantzen Gottshauß BundsPraesident / vnnd deß Cantzlers Stell verwaltet der Stattschreiber / vnd werden deß Bundes Privilegia auch allhie verwahret. Zu S. Antonio hat es Klosterfrawen gehabt. Es ist Chur vor Zeiten ein Reichsstatt gewesen / deren ansehenliche Privilegia Anno 1558. noch zu Wien vom Keyser Ferdinando I. confirmirt worden seyn. Vnd darff sie müntzen. Durch die Statt rinnet das Wasser Plusur / oder Plesur / so darinn etliche Mühlen treibet / vnd durch alle Gassen geleytet werden kan. Ausserhalb / vnnd noch etwas höher / auff einem Weinreichen Hügel / ligt das sehr alte S. Luciae Kloster / so jetzund ein Spital / in der Statt aber / so fast dreyeckigt / seyn S. Martins / vnd S. Regulae Pfarrkirchen: Item / ein Prediger Closter. Von weltlichen Gebäwen ist das Rathhauß: Item / das Kauffhauß / zu besichtigen. Dann da ein grosse Niderlag von Gütern ist / davon die / so auß Teutschland kommen / auff Saumrossen vber das Gebürg in Italien geführet werden / die hergegen guten Veltliner Wein / Seidenwahr / Oel / Pomerantzen / Baumwollen / vnnd [81] dergleichen herauß / vnnd hieher gen Cur bringen. Vnd seyn die Innwohner / so der Catholisch / vnd auch der reformirten Religion / gütig vnd trewhertzig / die den Frembden / sonderlich den Teutschen / begehren gutes zuthun. Vnd ist auch die Spraach allhie Teutsch / vnd Welsch. Es hat da 5. Zünfften / auß welchen siebentzig in den Grossen / vnd dreyssig in den kleinen Raht erwehlet werden / deren fünffzehen / oder der halbe Theil / regieren / vnd Rathsherrn genannt werden. Vnd dieser kleine Raht handelt auch in Ehesachen / die Criminalia aber werden von dem gesampten Raht der dreyssig erörtert / vnnd hat darbey der Stattvogt die Oberstell. Darneben ist auch noch ein besonders Stattgericht / vor welchem man Burgerliche / vnnd Geltsachen / abhandelt. Es seyn da zween Burgermeister / deren Gewalt / durch Abwechslung / ein Jahr währet. Es hat guten roht- vnd weissen Weinwachs vmb die Statt / gegen Orient. So findet man in den Bergen / Gemsen / Steinböck / Murmelthier / Geyren / Steinhüner / Aurhanen / Fasanen / Parnisen / weisse Hasen / etc. Anno 1464. ist die gantze Statt / biß auff drey Gottshäuser / abgebronnen.

Was das Bisthumb zu Chur anbelanget / (dessen Wappen ein Steinbock / so das Stifft von den abgestorbenen Graffen zu Chur / Toscanischen Herkommens / ererbt hat) so ist die Christliche Religion zeitlich allhie durch Lucium, Königs Coilli in Britannien Sohn / vnd deß Marii, oder Mannii Enckel / vnnd Arviragi, Vrenickel / gepredigt worden / welcher sein Königreich verlassen / vnnd sich deß Predigampts vnternommen hat / so mit den vhralten Schrifften deß hohen Stiffts Chur / vnd vielen andern Scribenten / wider die / so diesen Lucium für einen andern halten / zuerweisen. Er ist anfangs in Nider Rhaetien / vnd nach Augspurg / vnnd dannen in die alte grawe Rhaetien kommen / in welcher Reyß er vber den Bühel / ob dem Schl. Gutenberg gezogen: Dannenhero es daselbst noch heut bey Tag S. Lutzissteig genannt wird. Als er aber in die Gelegenheit / da nachwerts die Statt Chur erbawt worden / ankommen / hat er daselbst herumb / mit sampt dem Christlichen Frawenbild S. Emerita (so Theils seine Schwester nennen /) offentlich geprediget. Es ist aber S. Emerita gleich darauff zu Trimmis / oder Trimontii, einem Schloß / vnd Flecken bey einer halben Meyl vnter Chur gelegen / mit der Marter deß Fewers gekrönet worden: Lucium aber ließ der Landvogt auff dem obgedachten Schloß Marsöil / auch hinrichten / daß er also nicht in Engelland / (oder Schotten) wie etliche Scribenten (darunder Polid. Vergil.) wollen / sondern allhie / vnd zwar ohne Leibserben / gestorben / so vmbs Jahr Christi 176. oder 179. (al. 183.) geschehen seyn solle: Deß Bisthumbs Anfang aber wird vmbs Jahr 440. nicht viel vor / oder nach / gesetzt. Die Herrn deß hohen Stiffts Chur haben zwar in ihrem Bischoff-Register Pruritium für den Ersten / da man doch anderstwo Asimonem vor ihme gewest zuseyn befindet / dann seiner zu den Zeiten deß Chalcedonensischen Concilij, Anno 451. gehalten / Meldung geschicht. Nach diesem Asimone, kompt so dann sein Lehrjünger Puritius, oder Pruritius, deme Claudianus, Ursicinius, Sidonius, Eddo, Valentianus, Paulinus, Theodorus, Verendarius, Constantius, Ruthardus, Baldebertus, Paschalis, succediert / so der 14. Bischoff in der Ordnung allhie / vnd ein Graff von Bregentz gewesen / welcher im Ehestand gelebt / vnd war sein Gemahlin Esopeja, ein geborne Gräffin von HohenRealt / deren viel Meldung geschicht in alten Instrumenten / vnd Brieffen / darinnen sie sich offt vnterschrieben / vnd selbsten Antistitam Curiensem, das ist / ein Vorsteherin der Kirchen Chur / genambset hat. Vnd daher kompt es / daß etliche diese Aesopeiam, Episcopiam heissen: Andere aber / daß Aesopeia, vnd Episcopia, zwo vnderschiedliche Personen gewest seyen / vermeynt haben. Diese beyde Ehemenschen haben ehelich erzeuget / vnnd beyeinander geboren / zwo Töchtern / vnd einen Sohn / der Victor genannt / vnnd nach dem Vatter der fünffzehende Bischof allhie ward. Die Tochter Vespula ist die erste Aebtissin in dem / von ihren Eltern / vnnd Bruder / fundierten / Kloster Kaz in Domläschg / vnd ihre Schwester Ursicina ein Stifftsfraw allda worden / welches Adelich Jungfrawen Kloster der Ober-Grawe Bund abgestellet / vnd das Einkommen [82] vnter seine Gemeinden / zu Erhaltung ihrer Kirchen vnd Schulen / außgetheilet: Die letzte Aebtissin war Anno 1537. Der sechszehende Bischoff zu Chur ward Vigilius, von deme Othmayer / ein Domherr allhie / zum ersten Abt zu S. Gallen ist befördert worden. Der siebenzehende war Tsello, der die Hauptkirch auff dem Bischofflichen Hof / zu vnser Frawen / hat erbawen lassen. Ihme haben succedirt Constantius, Remedius, oder Remigius, Victor II. Venedarius II. Esso, oder Hesso, Anno 849. Rotharius, oder Rhatetius, oder Luithardus, Tietholphus, zun Zeiten Käysers Arnolphi, Valdo, Waldo, oder Bald / Hartbertus, Hiltiboldus, von theils Hiltibaldus vnd Hildebrandus genannt / Anno 969. Waldo, oder Walho, Henricus, oder Huldricus, von Theils auch Vrban genannt / Udalricus, Hartmannus, oder Artemann / (darzwischen Theils Rupertum setzen /) Thietmann / Henricus II. Anno 1070. Nordenbertus, oder Notpertus, oder Nortpertus, oder Volipertus, welchem Anno 1104. Udalricus succedirt hat. Auff diesen kam VVido, VVindo, VVito, vnnd Guido von etlichen genannt / der sechs vnd dreyssigste / oder sieben vnd dreyssigste Bischoff / ferners Conradus I. Conradus II. Adalgot Vrber / oder Analgotus, auch Adolphus genannt. Ferners Egino, Udalricus II. Bruno, Henricus III. Reinherius, oder Rheinhardus, der fünff vnd viertzigste Bischoff / Arnoldus vmbs Jahr 1213. Henricus IV. Albertus, Rudolphus, Berchtoldus, Udalricus, oder Huldricus, Volcardus, Henricus, Conradus der vier vnd fünfftzigste Bischoff / Fridericus ein Graff von Montfort / Anno 1282. auff welchen Bruschius Ulricum setzet / den aber Guler. vnnd Sprecherus sonsten nirgends finden. Aber wol Anno 1290. ward Berchtoldus Bischoff / deme succediert Seyfried / ein Freyherr von Flumbs / diesem Rudolphus, Hermannus, Johannes, Ulricus, Petrus der 63. Bischoff / Fridericus von Mentzingen / Johannes, Hartmannus, Johannes Abundius, genannt Naso, Conradus, von Theils Friederich genannt / Henricus Freyherr von Heuuen / Leonhardus, Ortlieb / Henricus, Paulus Ziegler / Lucius Iterius, Thomas Planta, Beatus à Porta, Petrus Raserius, Johannes Flugius à Rauch-Aspermonte, welcher Anno 1601. von Rudolpho II. dem Käyser / die Bestättigung seiner Freyheiten erlanget hat / vnd der acht vnd siebentzigste Bischof gewesen ist / deme zu vnsern Zeiten andere / vnd vnder denselben Herr Joannes Flungius, so Anno 1647. regirt hat / gefolget haben. Es hat der Bischoff vorhin ein grosses Gebieth gehabt / so aber nach vnnd nach geschmälert / vnnd in den jetzigen Stand gebracht worden. Theils ist durch Krieg darauff gangen: Etliche Gemeinden haben sich mit Gelt abgelöset: Etliche haben durch andere Mittel ihre Freyheit erlanget. Zu Chur / so weit sich seyn Hoff erstreckt / hat der Bischoff in Bürger- vnd Peinlichen Sachen zugebieten / hat auch seine Vögt in den Schlössern Fürstenburg / vnd Fürstenow. Hat viel Lehenleut / auch ausserhalb deß Bisthumbs / vnnd im Elsaß. Item / alle zwey Jahr von dem Zoll zu Cleven sein Einkommen. Mag Müntz schlagen / als ein Fürst deß Reichs. Item / er hat die Wildbahns- vnd Forstgerechtigkeiten / in den Rhaetischen Graffschafften Ottens / vnd Eberhards / vom Käyser Henrico III. Anno 1070. erlangt. Er ist vnter den Teutschen Bischöffen am Rhein zu oberst gelegen / vnnd Monatlich auff 5. zu Pferd / vnd achtzehen zu Fuß / zum Römerzug / angelegt / contribuirt aber jetzt nichts mehr zum Reich. Sein Hoff allhie ist in- vnd außwendig mit Gemählden vnd täffelten Stuben / auch andern Gemachen hübsch gezieret. Es seyn die Ertzhertzogen von Oesterreich Schencken dieses Stiffts / welche auch das Lehen vber die Landschafften / so zu Tyrol gehörig / von solchem empfahen / wie G. Bruschius de Episcopat. Germaniae c. 3. p. 30. b. et p. 31. b. schreibet: Der von diesem Bisthumb vnd Statt / Item / Stumpfius, Munsterus, Schopp. in Chor. Germ. Dresser. in Isag. histor. Gulerus in Rhaetiae descript. Crusius part. 3. Annal. Suev. fol. 415. Simler. de Rep. Helv. vnd Henzner. in seinem Itinerario mit mehrerm zu lesen.

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