Topographia Palatinatus Rheni: Seltz
Diese Stadt ligt am Rhein / 6. Meil Wegs unterhalb Straßburg / so wegen Alters / und deß Closters allda berühmt ist. Die Römer nantens Salecionem, auch Salsam Rhenanam, von dem Wasser daselbst / und dem Rhein; die Fränckische Könige aber / so allhie offt ihre Zusammenkunfft angestellt / Salesiam, und Curtem sitam in Elizatio, weil dieser Ort noch im Elsaß / und etwan in der Grafschafft Hugonis, Comitis, gelegen war / als diesen Ort / mit allen Zugehörungen / Käyser Otho der Erste / seiner Gemahlin Adelheit zu eigen schenckte / darfür die Käyserin ein Closter / S. Benedicten Ordens / GOtt / und S. Peter zu Ehren / gestifftet / und stattlich begabet hat / darauß [80] folgends An. 1494. ein Adelich Stifft / zu Ehren S. Stephani, worden / welches viel Adeliche Lehen ertheilt / darinn 12. Canonici, und 10. Vicarii gewesen; aber Chur-Pfaltz / als dahin dieser Ort / und ins Ampt Germerßheim gehörte / hat gewisse Stipendiaten, so auff der Academi studirt / davon gehalten / wie in einer geschriebenen Verzeichnuß stehet. Und hat Chur-Pfaltz auch solche Reichs Probstey / mit ein zu Roß / und drey zu Fuß / noch Anno 1602. gegen dem Reich / vertretten / wiewol es der exemption halber in Camera beruhete. Bernhard Hertzog schreibet in der Elsasser Chronic / lib. 3. cap. 18. daß Käyser Henricus VII. Anno 1309. einen Abbt allhie zu einem Fürsten des Reichs gemacht habe / und daß im Jahr 1500. die Abbtey in eine Probstey verändert worden / und der letzte Abbt und erste Probst / Walther von Gemmingen / gewest seye / so Anno 1501. gestorben; Item / daß Anno 1356. die von Straßburg / und andere Reichsstädte / vor Seltz gezogen / und es / auß Geheiß Käyser Carls / dem Marggrafen von Baden / der es Pfandweise / vom Reich / inn hatte / zu Leyd / zerstöhret haben. Romanus Hay, ein Benedictiner Mönch / berichtet in Aula Ecclesiastica et Horto Crusiano, pag. 529. es hätten sich die Jesuiten / im Reichs-Pfandschilling Germerßheim nicht entblödet / das uhralte Collegial-Stifft Seltz an sich zu bringen / und ein Jesuitisch Probhauß / oder Novitiat, da auffzurichten. Es finden sich allhie Goldgründe / da gegoldet wird / und hat solche Gerechtigkeit Chur-Pfaltz / als ein Regale, und solches von Seltz an / biß nach Manheim anderen verliehen. Besihe Irenicum lib. 12. exeges. Germ. Marq. Freherum part. 2. Origin. Palatin. cap. 16. welcher sagt / daß biß hieher der Hertzog zu Mäyntz zu gebieten gehabt / und der Straßburgische Tractus da seinen Anfang genommen habe; wie auß der notitia Imperii offenbahr / und daß die besagte Käyserin Adelheit diesen Ort zur Stadt gemacht habe. Dieser Ort war / sampt dem gantzen Ampt Germerßheim / vor dem Friedenschluß / Oesterreichisch / der Ertzhertzogisch-Leopoldischen Lini nach Inspruck gehörig; nach demselben aber ist er wiederumb Chur-Pfältzisch.