Topographia Saxoniae Inferioris:Burg
Eine Statt im Ertzstifft Magdeburg / vnnd vnter desselben Stätten die fürnembste nach Hall / bey einem Arm der Elb / drey Meilen von Magdeburg / vnnd auff dem Wege / wann man von Stendal nach Zerbst will / gelegen; so von der Burg / oder dem Castell allda / den Nahmen haben solle / vnnd so grosse Weite / als die gedachte Märckische Statt Stendal / hat; ja sie weicht der Gestalt der Statt Magdeburg selbsten nicht; wiewol Sie nicht also befestiget ist; aber an einem bequemen Orth liget; wie davon Johannes Angelius à Werdenhagen parte tertia de Rebuspublicis Hanseaticis capite septimo, folio zweihundert / vier vnnd dreyssig b. zu lesen: Der auch vorhero folio
zweyhundert sieben vnd zwantzig b. schreibet / daß die Magdeburger / in dem Krieg mit ihrem Ertzbischoff / Anno ein tausendt vierhundert / drey vnnd dreyssig diese Statt eingenommen. Johannes Pomarius, in der Magdeburgischen Chronick meldet / daß dieses Burg auch Anno ein tausendt zweyhundert vnnd fünffzehen / vom
Käyser Ottone dem Vierdten belagert worden; vnnd sagt / vnder andern also: Darinn war der Burggraff von Magdeburg / mit seinen Reuttern / vnnd Knechten / vnnd erhielt es für dem Käyser; der zog für Nigrip / vnnd Leitberg / darfür verlohr er viel guter Leuthe: Käyser Friederich der Ander zog wider den besagten Käyser Otten / etc. Besagte Chronick berichtet auch / daß es Anno ein tausendt fünfhundert vnnd fünff vnnd achtzig / den neundten Februarij / im Mittage / zwischen eylff vnd zwölff Vhren / gedonnert / geblitzt / vnd geschlosset / vnnd grosse Schläge gethan / in viel Kirchen hin vnnd wieder auff den Dörffern eingeschlagen: Auch hab es zu Borg den Kirchthurn / in der öbern Kirchen verbrandt / vnd die Orgel zerschmettert. Anno ein tausendt sechshundert vnd ein vnnd dreyssig im Sommer / ist Burg von den Schwedischen eingenommen / hernach wieder verlassen worden. Anno ein tausent sechs hundert fünff vnd viertzig / seind von der Magdeburgischen Besatzung / etliche hieher gangen / haben diesen Orth / bey später Nacht / erstiegen / theils Völker von
[72] der Schwedischen Armée ruinirt, viertzig davon erschossen / vnd etliche dreyssig sambt hundert vnnd fünfftzig gesattelten Pferdten zuruck bracht; wie in tomo 5. Theatri Europaei fol. achthundert acht vnd fünfftzig b. stehet. Vnnd das wirdt vielleicht das Borck seyn / so / sambt seinem Ambt / Vermög erstlich deß Pragerischen FriedensSchluß; vnnd hernach / in Krafft der General Friedens Tractaten zu Münster / vnd Oßnabruck / Anno ein tausendt sechshundert acht vnnd viertzig publicirt, von diesem Ertzstifft / erblich an Chur-Sachsen kommen ist.
Es ist auch ein Borch / oder Burg / in der Insul Femmeren / Fimbria, vnd Cimbria parva, in Latein genant, welche Insul in der Oostsee / beym Land Holstein gelegen / bey 2. Meilen lang / vnd eine brait ist; wie Andreas Angelus, in seiner Holsteinischen Stätt Chronick / am fünff vnnd siebentzigsten Blat / berichtet / auch dieses Stättleins Burg Wappen setzet / vnd saget / wie Er darfür halte / so habe solches Femmerisch Stättlein daher den Nahmen / daß / vor Zeiten / allda nur eine Burg gestanden / darauff sich etwan ein Herr enthalten. Johannes Isaacus Pontanus, in Chorograph. Daniae descriptione sagt / daß obgedachte Insul Femmeren / oder Fimbria, gegen dem Wagerland über / vnnd von dem festen Land nicht weit gelegen / wegen der Fischerey / vnd angenehmer Fruchtbarkeit / berühmbt seye; weiln fast in der gantzen Insel kein Erdschollen / so nicht Rocken / vnnd sonderlich Weitzen / häuffig / vnnd zwar also trage / daß / wegen der Güte / solche meistentheils in frembde Land
verführet werden. Es seye da ein schöner Marcktflecken / Burg oder Burgum, genandt / vnnd nicht weit davon das vor Zeiten berühmbte Schloß Glambeck / dessen Gemäuer noch zu sehen. Es habe / wegen Femeren / vor Zeiten / zwischen den Königen in Dännemarck / vnnd Herzogen zu Schleßwick / immerzu Strittigkeit geben / biß König Christoff / der im Jahr ein tausent dreyhundert drey vnnd dreyssig gestorben / solche Insel / als ein Erblehen / Graf Johann von Wagrien / vnd seinen Erben / Männlich- vnd Weiblichen Geschlechts / mit aller Obrigkeit / übergeben. Dessen Sohn / Graff Adolph von Holstein / hernach solche Insel / vom König Valdemar / Anno ein tausendt dreyhundert vier vnnd
sechtzig gleicher Gestalt erlangt. Folgends gab es wider deßwegen Vnruhe / vnd nahmen die Holsteiner besagten Marcktflecken / oder Stättlein Burg / vnnd / nach langer Belagerung / auch gedachtes Schloß Glambeck / Anno ein tausendt vier hundert vnd sechtzzehen / wie Petreus in seiner Holsteinischen Chronick sagt) ein. Anno ein
tausent vierhundert vnd neunzehen / haben die Inwohner dieser Insel / dem König Erichen den Hindern / vnd anders mehr / gewiesen / vnd ihn / bey ihnen / nicht lassen außsteigen. Er hat aber das drittemal angesetzt / vnnd ist / mit Verlust fünffzehen hundert Mann von den Seinigen / endtlich zu Land kommen; da dann hierauff weder Geist- noch Weltlichen / verschonet worden; was Mannlich war / muste das Leben lassen; Weiber / vnnd sonderlich Jungfrawen /
wurden entweder hinweg geführt oder geschändet / oder sonst mit ihnen vbel verfahren / also / daß auch der König; wie
Crantzius schreibet / wann er daran gedachte / zu weynen pflegte. Vnnd kam selbiges mal auch besagtes Schloß Glambeck in seinen Gewalt; welches aber Anno ein tausent vierhundert sechs vnd zwantzig die Holsteiner / durch einen KriegsList / wieder erobert haben. Im vorigen Dänischen Krieg / haben die Käyserischen / vnd Anno ein tausendt sechs hundert acht vnnd zwantzig / der König in Dännemarck / Femmeren einbekommen. In dem nächsten Krieg / haben die Schweden diese Insel auch erobert; welche noch heutigs Tags die Hertzogen zu Holstein / von der Cron Dännemarck / zu
Lehen tragen; vnd die in vier Pfarren / nämlich Landskirchen / Burgh / Petershoff / vnnd Badendorff / getheilet wird.