Topographia Saxoniae Inferioris:Güstrow
Statt / Schloß / vnd Fürstlich Mecklenburgische Residentz / vier Meilen von Rostock gelegen / vnd dem Herrn Gustaff Adolphen / Hertzogen zu Mecklenburg etc. Hertzog Hanß Albrechten / der Anno 1636. den 23. Aprilis / gestorben / ainigem Herrn Sohn / gehörig. Das Schloß ist sonderlich allhie zu sehen. In der Statt ist eine Stifftskirchen / so für eine Pfarrkirche gebrauchet wird; deren Pröbste dem Rath allhie nicht vnterworffen seyn; wie Cothman. vol. I. resp. seu consil. 21. in factispecie fol. 190. schreibet. Henricus Burewinus II. Herr zu Mechelnburg / vnd Rostock / hat / im Anfang seiner Regierung / dieses Stifft Anno 1226. angerichtet / vnd besagte sehr schöne Kirch in die Ehr der H. Caeciliae erbawet. Zun Zeiten deß Pommerischen Apostels / Bischoff Ottens zu Bamberg / solle dieser Ort auch den Christlichen Glauben angenommen haben. Anno 1631. kam Statt / vnd Schloß / wieder in deß rechten Herrn Hände / vnd hat der König auß Schweden darauff die beyde vertriebene Hertzogen auß Mechelburg / den 25. Junij / mit grossen Frewden der Vnterthanen / allhie wiederumb eingeführt / vnd Ihnen den Huldigungs-Eyd leisten lassen: Hergegen der König die Burger befreyet / vnd befohlen / daß ein jede Mutter jhr säugendes Kind bringen / vnd ihme von dem Wein / der da außgeschenckt ward / bey diesem Frewdenfest / zur Gedächtnuß zu trincken geben solte. Es ward auch Müntz außgeworffen / auff deren einen seiten der Fürsten Brustbild / auff der andern ein Pelican / der sich in die Brust hacket / vnd sein Blut den Jungen zu saugen gibt / zu sehen war. Im ersten Theil deß Schwedischen im Teutschland geführten Kriegs / wird fol. 190. gemeldet / es hätten / im besagten 31. Jahr / die Hertzogen von Mechelburg eingenommen / Güstrow / Butzow / Schwan / so die Keyserischen verlassen; item Gadebusch / vnd Schwerin; vnd die Schwedischen die Statt vnd Schloß Plauen / item das Hauß Mirow. Im Eingang deß Hornungs Anno 1643. hat man allhie zu Gustrou / in einer schwangern Frawen Leib / das Kind gar laut schreyen gehört; gleich wie vmb die Zeit der Nördlinger Schlacht ein Kind in Mutterleib geweinet hat; wie in dem Vierten Theil deß Theatri Europaei, fol. 973. stehet.
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