Topographia Saxoniae Inferioris:Kiel
Von dieser Statt schreibet der offtangezogene Andreas Angelus, in seiner Holsteinischen Stätt-Chronick / abermals capite 13. also: Die Statt Kill / im Latein Chilonium, oder Chilonia genant / soll den Namen vom Keil (Cuneo) haben / wie auch der Königliche Statthalter / Herr Heinrich von Ranzow / in Encomiis Vrbium Holsatiae, anzeyget / da er also schreibet:
Chilonium, Holsatiae non infima gloria terrae,
A cuneo nomen, quo nocitatur, habet.
Sie ligt im Lande Holstein / an einem Arm der OstSee / welche von den Lateinischen Scribenten Mare Balthicum genennet wird / eben an dem Ort / da der Fluß Zwentin / so bey Plöne entspringet / vnd von dannen auffs Kloster Pretzen läuffet / in die See fället / vnd sich darein verleuret. Wer diese Statt anfänglich gebawet / hab ich nirgend funden. Diß aber ist wissentlich / daß sie Graff Adolph in Holstein / diß Namens der Vierte / im 1233. Jahr / nach Christi Geburt / mit Lübeckischem Recht / bewidmet habe. Er hat auch daselbst ein Franciscaner Closter gestifftet / darinn er auch folgendes im 1261. Jahr / ist begraben worden. Es ist die Statt Kill zum öfftern bekrieget / vnd eingenommen worden: Als / da beyde Brüder / Graff Johannes / vnd Graff Gerhardus / in Holstein / ihr Vätterlich Land miteinander getheilet / vnd Johannes der Elteste vnter ihnen das Land VVagriam, Gerhardus Holstein / vnnd Stormarn / nach geschehener Theilung / bekommen / hat Gerhardus solche Theilung für vngleich angesehen / vnd angefangen / seinen Bruder zu neiden / als der mehr Landes zu seinem Theil bekommen hätte / dann Er. Ob er wol aber Johannem offt brüderlichen erinnert / hat Er doch damit nichts außgerichtet. Endlich ist solche Vneinigkeit zu einem offentlichen Kriege gerathen / also / daß Gerhardus, mit Hülff Alberti, deß Hertzogen in Sachsen / vnnd derer von Lübeck / einen Zug wider seinen Bruder vorgenommen / vnd die Statt Kill belagert / darüber sich der Zanck erhaben am allermeisten / dieweil sie Johannes innen gehabt / so sichs doch liesse ansehen / als gehörte sie vielmehr zum Lande Hollstein. Doch hat er vor Kill weniger dann nichts außgerichtet / sondern hat ohn Gewinn müssen abziehen. Da hernach vorgedachter Graff Johannes denen zu Lübeck viel zu Verdrieß that / vnd außwendig raubete / brante / vnd mordete / brachten die Lübecker an sich Hertzog Albrechten von Braunschweig / derselbige zog (Anno 1259.) in Holstein hinein / vnd belagerte die Statt Kill / darinn sich der Graff hielt / auf ein Monat lang / (Anno 1261.) Weil er aber den Belagerten den Zugang / den sie vom Meer sehr groß hatten / nicht kundte verlauffen / zog er widerumb mit den Seinen ab. Im 1322. Jahr / sind die Ditmarschen auffgestanden / außgefallen / haben durch Brand / vnnd Krieg / verwüstet / die Karspel / (Pfarren) Schönefeld / Nordorff / vnd NewMünster / vnnd sind kommen biß gen Kill. Im 1340. Jahr / sind die Edlen von Hummelbüttel / mit dem Rath zum Kill / in grosse Vneinigkeit gerathen / welche aber noch im selben Jahr ist beygeleget worden. Nicht lange hernach / zur Zeit Graff Adolphs deß Siebenden / Johannis deß milden Sohns / ergriffen die vom Kill zweene auß dem Hoffgesind Henning Lemkens / als die da gemeinen Fried gebrochen / vnnd auff den Strassen geraubet hätten / vnd liessen sie mit dem Schwerdt richten. Ihr Herr aber nahm sich ihrer an / als die solcher That / so ihnen were zugemessen worden / vnschuldig weren / ward auff die vom Kill übel zu Frieden / gab Achtung auf die Zeit / wann sie zu Marckt gen Eckelnförd zogen / vnd schlug ihrer vil todt / etliche nahm er auch gefangen etc. Die Statt Kill hat zum Wappen / oder Insiegel / ein Bott (wie es die Schiffleuthe nennen) auff dem Wasser schwimmende / über welchem ein [150] Nesselblat stehet. Biß hieher besagter Angelus, der auch / wie es mit deß gedachten Lemkens That hinauß gegangen / in der Holsteinischen AdelsChronick zu lesen. Andere schreiben von dieser Statt also: Es ligt Kill acht Meilen von der Insel Femern / vnd hat einen herrlichen Meerhafen / oder Port / beedes wegen deß Lagers / vnnd von Natur / gar bequem vnd groß. Dann das Balthische Meer hat auff der Seiten / da es Holstein / vnnd Schleßwick / die Länder berühret / etliche gewisse vnnd lustige Buesen / Aerm / oder Abflüsse / so man Isthmos nennet / dahin es sich mit grossem der herumb wohnenden Nutzen / begibet / vnnd den Kauffleuthen vnd Schiffen / welche durch die Meereswellen abgemergelt seyn / sicheren Einlauffe machet. Vnder welchen dann dieser zu Kiel ist / in den auß Teutschland / Lifland / Dännemarck / Schweden / mit grossem der Burger allhie Gewinn / die Waaren gebracht werden; vnnd gibt es auch / wegen solcher Nachbarschafft deß Meers / da ein reiche Fischerey / sonderlich von Salmen; davon nicht wenig Inwohner ihr Leben füglich hinbringen können. Ist ein alte / vnd wasserreiche Statt / die von den Wassern fast allenthalben vmbgeben. Hat ein ansehenliches Schloß auff einem Hügel erbawet / vnnd vom Hertzog Adolphen mit newen Gebäwen gezieret. Sonsten seind da zu sehen. S. Nicolai Pfarrkirche / das Rathhauß / obgedachtes Franciscaner Closter / Anno 1244. vom Adolpho IV. (der etwan selbsten ein Mönch gewesen / vnd / vor seinem Todte / den König VVal. oder VVoldemarum II. in Dännemarck / zu Bornhofede / überwunden hat) gestifftet / so jetzt ein Spital ist. An besagter Pfarrkirche ist ein Capell / den Herren Ranzawen gehörig / in welchem viel dieses vornehmen Adelichen Geschlechts / ihre ansehenliche Gräber haben / sonderlich Herr Ott von Rantzaw / Ritter / mit seinen Söhnen / Töchtern / vnd Enickeln; an dessen Grab das Ranzawisch Wappen von Ertz gesehen wirdt. Er ist gestorben Anno 1511. wie Bertius, in Beschreibung diser Statt / lib. 3. Rer. German. p. 497. meldet / auch schöne Lateinische Verß setzet. Sie / die Herren von Ranzaw haben ingleichem / bey dem Fürstlichen obgedachten Schloß allhie / einen ansehenlichen Pallast. Dann obwoln diese Statt heutigs Tags Herrn Friederichen / Hertzogen zu Holstein / auff Gottorff gehörig ist; so hat doch auch der Adel viel schöne Häuser darinn: Weiln jährlich im Jenner / (vmb das Fest der H. 3. König / wie Theils berichten / oder vmb S. Anthonij Tag / wie einer will) der Holsteinische Adel / neben einer grossen Menge Volcks allhie zusammen kombt / so man den Vmbschlag nennet / vnd bey welcher Zusammenkunfft / so diese Statt sonderlich berühmbt machet / man von Landes- vnd andern Sachen / Berathschlagungen anstellet / vnd sonderlich im Geltwechsel viel verhandelt: Wie dann Gerhardus I. Graff zu Holstein / vnd Schawenburg disen Ort mit herrlichen Freyheiten begabet. Vnd wollen gedachter Bertius, vnd Werdenhagen / part. 4. de Rebusp. Hanseat. c. 17. fol. 95. daß Gerhardus II. Anno 1315. das StattRecht / dem Lübeckischen gleich / demselben gegeben / vnnd solches / wie auch alle Privilegia, Graf Nicolaus An. 1390. vnd seine Nachfahren alle / bestättiget. Es soll auch eine gute Schul allhie haben / welche zu bestellen / der berümbte Grammaticus, M. Johannes Rhenius, von Stargard / auß Pommern / dahin er Anno 1633. zum Directore deß newen Gymnasij daselbsten / erstlich beruffen worden / auff vorhergehende Vocation, kommen ist; wie im 5. Buch Pommerischen Geschichten Johannis Micraelij, p. 311. zu lesen. An. 1627. haben die Käyserischen den Kiel eingenommen / vnd der König auß Dännemarck denselben An. 28. vergebens belagert. Als im Jahr 1643. der Schwedische FeldMarschall / H. Leonard Torstensohn / die Statt Freyberg in Meissen vmb sonst angegriffen / ist er von dannen auf Döbeln / Oschatz / Strälen / vnd den 3. Martij, zu Elsterwerda in der Nidern Laußnitz / ferners gegen Bautzen in die Obere Laußnitz / auff Malschwitz; von dannen in Böheim gen Münchengrätz an der Iser / jungen Buntzlaw / Benadko; von dar zuruck auff Melnick / so den 21. Maij sich mit Accord ergeben / ferners auf Brandeiß / vnd bey Prag vorüber / [151] nach Collin / vnd Kuttenberg / nachgehends in Mähren auff Olmütz / gezogen / vnd solche Statt entsetzt; hernach hat er sich auff Cremsier / Dobitzschaw / Brinn / vnd andere Ort / dann wider zuruck auff Olmütz / vnd Eilenberg / den 22. Octobr. nach Frewdenthal / Jägerndorff / klein Glogaw / Grotkaw / Strehlen / Breßlaw vorbey auf Niemkkauw / vnd / bey Auriß über die Oder / nach Glogaw / Beuthen / Sora / Sagan / Kottwitz / Wittenberg / Koßwig / Zerbst / Möckern / Havelberg / Ratzenburg (allda den 11. Decembris Musterung gehalten (/ ferners auff Oldenßlo / Segeberg / vnnd den 14. Decembris hieher auff Kiel / begeben / vnnd allhie / biß zum Anfang deß 1644. Jahrs / mit dem HaubtQuartir still gelegen. Es bekamen an disem Ort die Schwedischen ein grosses Gut vnd Gelt hat auch derselbe ihnen das folgende Jahr / wegen deß Schlosses / vnnd Meerhafens / wol gedienet / biß der Herr General Graff von Gallas / mit der Käyserlichen Hülff / ankommen / vnd in diesem 44. Jahr die Statt so schlecht verwahrt / bald erlangt / vnnd auch endlich das Schloß im Augstmonat / auff Gnad vnnd Vngnad erobert; wiewol beede hernach auch auff Discretion, wie man jetzt redet / der Schwedische Obrister Helm Wrangel wider einbekommen hat.